Geflügelpest: Stallpflicht auch im Raum Neuburg aufgehoben
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde die Aufstallpflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter aufgehoben. Das teilte das Landratsamt jetzt mit.
Weil das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern rückläufig sei, müssten die Tiere nicht mehr dauerhaft im Stall gehalten werden, heißt es in der Begründung. Nichtsdestotrotz gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. Dazu gehören zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe.
Raum Neuburg: Informationen zur Geflügelpest gibt es hier
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Freistaat Bayern gibt es auf der Internetseite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“. (nr)
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