„Ich bin nicht für den Knast geboren“
21-Jähriger muss in Haft, weil er mit illegaler Waffe erwischt wurde. Dabei war er gerade auf Bewährung und hat bereits eine lange Liste an Vorstrafen
Neuburg Alles andere als einen „normalen Lebenslauf“ hatte ein 21-jähriger Mann, der im Amtsgericht Neuburg wegen Körperverletzung und Besitzes eines verbotenen Wurfsterns auf der Anklagebank saß. Außerdem soll er während noch offener Bewährung auf dem Oberstimmer Barthelmarkt einem 26-Jährigen ein Veilchen verpasst haben.
Der Angeklagte, der keinen Wohnsitz und keine abgeschlossene Schulausbildung hat, war seit seinem 15. Lebensjahr immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Diebstähle, Körperverletzungen, Sachbeschädigung und Drogen gehen auf das Konto des 21-Jährigen. Einmal zündete er die Haare eines Freundes an, weil dieser ihm auf die Nerven ging. Bei einem Einbruch in eine Firma fuhr der Mann mit einem Gabelstapler durch die Halle und richtete dort einen Schaden von 15000 Euro an. Ein weiteres Mal schlug er eine Erzieherin aus dem Heim, in dem der Mann seit seinem dritten Lebensjahr untergebracht war. 2009 war der damals 19-Jährige in einen Imbissstand eingebrochen und bediente sich einer Tüte Chips für 50 Cent. All diese Straftaten brachten dem jungen Mann unterm Strich zwei Jahre Bewährung ein.
Die galt auch noch, als der 21-Jährige im August vergangenen Jahres auf dem Oberstimmer Barthelmarkt einem 26-jährigen Mann mit der Faust aufs Auge schlug. Der Angeklagte allerdings leugnete die Tat. Das Opfer konnte sich lediglich an einen gestreiften Pullover erinnern, den der Schläger getragen haben soll. Den Angeklagten hatte der Zeuge jedoch nicht genau identifizieren können, zumal der Mann damals 1,5 Promille intus hatte. Amtsrichter Ruprecht Herbst stellte das Verfahren wegen Körperverletzung schließlich ein.
Richter befürchtete, dass sich die kriminelle Ader manifestiert
Wegen des verbotenen Wurfsterns wurde die Freiheitsstrafe aus der Verurteilung von 2009 um drei Monate aufgestockt. Staatsanwalt Jochen Metz forderte sogar fünf Monate. Doch das war für Verteidiger Zengerle „eine Hausnummer zu hoch gegriffen“. Für diese „Dummheit“ reiche eine Aufstockung der Freiheitsstrafe um einen Monat, so der Anwalt.
Richter Herbst hielt jedoch drei Monate zusätzliche Haft für den Angeklagten für nötig. „Man muss befürchten, dass sich die Straffälligkeit manifestiert“, begründete der Richter seine Einschätzung des Angeklagten, der immer wieder straffällig geworden war.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte Herbst jedoch den bisherigen Lebenslauf des Mannes, der bereits seit Januar 2011 die widerrufene Bewährungsstrafe aus 2009 in der JVA Niederschönenfeld verbüßt. „Ich bin nicht für den Knast geboren, auch wenn ich Fehler gemacht hab. Ich pack das Eingesperrtsein nicht“, erklärte der junge Mann dem Richter am Ende der Verhandlung ziemlich zerknirscht.
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