Körperverletzung: Geldstrafe für einen „groben Lackl“
27-Jähriger verletzt Freundin, deren Tochter und eine Bekannte. Haft hält das Gericht für nicht gerechtfertigt.
Wegen dreifacher Körperverletzung saß am Amtsgericht Neuburg ein 27-Jähriger auf der Anklagebank. Der Mann war seine Lebensgefährtin, eine Bekannte sowie die dreijährige Tochter der Lebensgefährtin körperlich angegangen. Das Gericht hätte das Verfahren eingestellt, allerdings steht der Mann unter offener Bewährung und hat bereits eine Menge, auch einschlägige Vorstrafen. Jetzt muss er 2700 Euro Geldstrafe zahlen.
„Sie sind ein ausgesprochen grober Lackl. Sie können nicht ständig ihren Partnerinnen Gewalt antun. Sie prügeln zwar nicht, sind aber gewalttätig“, resümierte Amtsrichter Christian Veh. 15 Vorstrafen von 2008 bis 2019 gehen bereits auf das Konto des 27-Jährigen, der derzeit im Landkreis Weilheim-Schongau lebt. Darunter Diebstähle, Einbrüche, Beleidigungen und auch Körperverletzungen. Mit dem Gefängnis hat der junge Mann schon mehrere Male Bekanntschaft gemacht. Trotzdem hält sich der Angeklagte nicht im Zaum, obwohl er noch unter offener Bewährung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung steht. Im Juni vergangenen Jahres lebte der 27-Jährige mit seiner 33-jährigen Freundin und deren sechs Monate alter Tochter in einer gemeinsamen Wohnung. Als das Baby brüllte, habe er die Kleine einfach ins Bett geworfen und die Türe verschlossen oder sie grob ins Zimmer gesteckt, um in Ruhe Computerspiele spielen zu können. Deren dreijährige Schwester, die eigentlich beim leiblichen Vater lebt, habe er einmal auf den Po geschlagen. Das Mädchen hatte danach panische Angst vor dem aggressiven 27-Jährigen, erzählte die 33-Jährige Frau vor Gericht. Auch Teller flogen schon mal durch die Wohnung. Nachdem die Familie im August 2018 nach Neuburg umgezogen war, wurde es schlimmer, so die junge Frau.
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