Lustiger Lichteinfall endet vor Gericht
Weil ein 31-Jähriger ohne Einwilligung ein Foto von einem Bekannten machte, musste sich der Neuburger vor dem Amtsgericht verantworten.
Wer weiß, wenn sich der Vorfall im vergangenen März nur wenige Minuten später ereignet hätte und die Sonne ein paar Grad weiter über das Firmament gewandert wäre, wäre allen Beteiligten wohl eine Menge Ärger erspart geblieben. Was sich in den frühen Morgenstunden jenes Tages abspielte, landete nämlich einige Monate später auf dem Tisch von Richter Marius Lindig, der gestern die Verhandlung nach einem zuvor eingelegten Einspruch erneut eröffnete.
Konkret geht es um einen 31-jährigen Kraftfahrer aus Neuburg, der sich am besagten Märzmorgen gegen sechs Uhr mit seiner Freundin und einem flüchtigen Bekannten, einem 35-jährigen Karosseriebauer, in der Wohnung der Freundin getroffen hat. Dort soll der angeklagte Kraftfahrer von dem Bekannten ohne dessen Einwilligung ein Foto gemacht haben, dass er dann per WhatsApp an den Abgebildeten selbst, sowie die damalige Freundin geschickt haben soll. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete daher: Fotoaufnahme ohne Einwilligung. Zusätzlich verletze das Bild einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“, da das Foto in der Wohnung der Freundin geschossen wurde.
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