Photovoltaik in Heinrichsheim
Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen
Mitglieder des Bauausschusses und des Stadtrats haben kürzlich beschlossen, die zweite Änderung des Bebauungsplanes 6-07 „SO Golfplatz“ und die parallele Flächennutzungsplanänderung öffentlich auszulegen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen ergeben:
Die Aufnahme von Festsetzungen zur bedarfsgerechten Pflege der Eingrünungsmaßnahmen und Gegenmaßnahmenabstimmung bei Auftreten unerwünschter expansiver Wildkräuter sowie die Verwendung entspiegelter, blendarmer Solarpanels mit Spanne der zulässigen Neigungswinkel. Zudem gibt es verschiedene Hinweise zu Bodendenkmalschutz, Oberflächenwasserbehandlung, Boden- und Grundwasserschutz, Bahnbetrieb, benachbarter landwirtschaftlicher Nutzung, Pflege der Eingrünungsmaßnahmen und Behandlung von eventuellen expansiven Wildkräuterauftreten, möglichen Schäden durch Flug-, Bahnbetrieb und landwirtschaftlicher Nutzung.
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