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29.11.2010

Zweifel am Richter

Landshut Die Verteidiger im Fall Rupp haben dem Vorsitzenden Richter des Landgerichtes Landshut, Theo Ziegler, mangelnde Neutralität vorgeworfen. Der Vorsitzende habe sich während des Prozesses gegenüber der Boulevardzeitung Kölner Express eindeutig positioniert, so die Anwälte bei der gestrigen Verhandlung. Das lasse Befangenheit vermuten.

Theo Ziegler wird in dem Artikel vom 14. November mit der Aussage zitiert, es könne sich beim Todesfall des Heinrichsheimer Landwirts Rudolf Rupp weder um Selbstmord, noch um einen Unfall handeln. Klaus Wittmann, Verteidiger der Witwe Hermine Rupp, und seine Kollegen schlossen daraus, Ziegler habe sich bereits jetzt ein festes Bild vom Tod des Landwirts gemacht. Zudem warfen sie ihm vor, während des laufenden Prozesses mit den Medien zu sprechen. Die vier Anwälte hatten keinen Befangenheitsantrag gestellt, doch sie verlangten eine schriftliche Stellungnahme des Richters, der sichtlich überrascht reagierte.

Ziegler machte klar, er habe in seiner Funktion als stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts Landshut mit zahlreichen Pressevertretern gesprochen. Als im November 2009 das Landgericht Landshut zunächst eine Wiederaufnahme des Prozesses abgelehnt hatte, habe er die Entscheidung begründet. An den Journalisten des Kölner Express könne er sich aber nicht explizit erinnern. Zudem betonte Ziegler, er habe sich noch keine abschließende Meinung gebildet, wie der Mercedes von Rudolf Rupp mit samt dessen Leiche in die Donau gekommen ist.

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