Neuburger Gastronom vor Gericht: Zum „Hungerlohn“ im Lokal gearbeitet
Plus Ein Neuburger Schöffengericht verurteilt einen Gastwirt wegen Ausbeutung zu einer Bewährungsstrafe. Angestellte mussten für 3,30 Euro Stundenlohn und Essen arbeiten.
Zu einem „Hungerlohn“ von 3,30 Euro pro Stunde beschäftigte ein asiatischer Gastronom drei Landsleute in seinem Neuburger Lokal. Die Kurzzeit-Mitarbeiter hatten keine Aufenthalts- und keine Arbeitserlaubnis. Wegen Ausbeutung verhängte das Neuburger Schöffengericht am Mittwoch eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen den 43-jährigen Gastwirt.
Der Beschuldigte hatte außerdem laut Anklage 67.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nicht abgeführt. Weil die Berechnung der Summe durch das Hauptzollamt umstritten war, stellte das Gericht diesen Punkt nach einem nichtöffentlichen „Rechtsgespräch“ mit Staatsanwalt und Verteidigung ein. Verurteilt worden ist die illegale Beschäftigung der drei Helfer.
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Bei der Masse an arbeitslosen Anwälten und anderen Taxifahrern könnte doch die Verteidigerin auch für 5€ die Stunde arbeiten. Gibt auch eine Breze dazu.