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  3. Kirche: Klage: Erzbistum beruft sich nicht auf Verjährung

Kirche
25.01.2023

Klage: Erzbistum beruft sich nicht auf Verjährung

Involvierte des Prozesses nehmen in der Katholischen Akademie Bayern an einer Pressekonferenz teil.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

Nach der Traunsteiner Klage eines Missbrauchsbetroffenen will sich das Erzbistum München und Freising nicht auf Verjährung berufen.

Damit ist der Weg für eine gerichtliche Aufarbeitung von einem der zentralen Fälle aus dem Gutachten über sexuelle Gewalt in dem Erzbistum frei. "Die Erzdiözese München und Freising hat ihre Klageerwiderung in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein fristgerecht eingereicht und erhebt die Einrede der Verjährung nicht", teilte das Bistum am Mittwoch mit.

"Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden", hieß es in der Mitteilung weiter. "Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst."

Kritiker, die eine Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche vor der Justiz fordern, hatten befürchtet, das Bistum könnte sich auf Verjährung berufen und sich einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein so entziehen.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der angibt, von dem verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Beschuldigte: den mutmaßlichen Täter, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten des Priesters möglich gemacht haben. Bei dem Fall H. handelt es sich um einen der zentralen Fälle aus dem vor einem Jahr vorgestellten Gutachten über sexuelle Gewalt im Erzbistum München und Freising.

Der Geistliche war in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt worden, obwohl es zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben hatte. Selbst als der Mann nach weiteren Taten in Grafing bei München rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde er ein weiteres Mal versetzt: nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste - und der Pfarrer erneut Kinder missbrauchte.

Nach dem Tod Ratzingers, des emeritierten Papstes Benedikt XVI., ruht das Verfahren gegen ihn, bis ein Rechtsnachfolger bestimmt ist. Das Verfahren gegen die anderen drei Beklagten läuft unverändert weiter, in der Nacht zu Mittwoch lief für die drei übrigen Beklagten die Frist zur Klageerwiderung ab. Das Gericht hat als Termin für die mündliche Verhandlung den 28. März vorgeschlagen.

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