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Gericht
10.11.2017

Riskantes Überholmanöver?

Um einen riskanten Überholvorgang ging es vor dem Nördlinger Amtsgericht.
Foto: Symbolfoto: Marcus Führer, dpa

Ein Autofahrer muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben. Seinen Führerschein musste er bereits abgeben.

Wie bei vielen Konflikten im Leben war es auch bei dieser Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht eine Frage der Perspektive: Ein Autofahrer schilderte, wie er Anfang Mai dieses Jahres auf der Staatsstraße 2213 nach Wemding unterwegs war – gemütlich mit 80 Stundenkilometern, ohne Eile. Vor ihm fuhr ein Pkw hinter einem Lkw her, er setzte an, um beide zu überholen. Als er am Pkw vorbei war, blitzte bei einem entgegen kommenden Auto die Lichthupe auf, worauf er sicherheitshalber hinter dem Lkw einscherte. Alle Autos fuhren unbehelligt weiter – das war es.

Nun ging es in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Eisenbarth um eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs. Und so spielte sich diese Szene aus der Sicht des entgegen kommenden Autofahrers, der ebenso wie der erste aus dem Ries stammt, ganz anders ab: Er nahm im Gegenverkehr eine ganze Fahrzeugkolonne wahr, die der angeklagte Fahrer am Stück überholen wollte. Es wurde knapp, doch der Angeklagte reagierte nicht, scherte nicht ein – es sah aus, als ob er das mindestens einmal versuchte, aber scheinbar keine Lücke fand. Der aus Wemding kommende Fahrer sah nur eine Möglichkeit, eine Kollision zu vermeiden: eine Vollbremsung, während der er zur Warnung die Lichthupe setzte. Die Bremsung fiel so heftig aus, dass die Räder blockierten, wobei eines so stark abgerieben wurde, dass die Hinterräder erneuert werden mussten. Der entgegenkommende Fahrer scherte einige Fahrzeuglängen vor dem stehen gebliebenen Wagen wieder ein und fuhr weiter. Im Rückspiegel erkannte der ausgebremste Fahrer noch das Kennzeichen und erstattete Anzeige.

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