Satzung wegen Urnengräbern angepasst
Gemeinderat erhöht außerdem Grabgebühren
Weil die Gemeinde auf dem Fremdinger Friedhof ein Urnenfeld mit acht Gräbern anlegen will, musste der Gemeinderat die geltende Friedhofssatzung entsprechend anpassen. Dies ist in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates erfolgt. In die Neufassung der Satzung sind künftig die Größe der Urnengräber und die Nutzungsrechte der Grabstellen geregelt. Zudem wird darin laut Bürgermeister Frank Merkt festgehalten, dass künftig abgelaufene Gräber, die aus geologischen Gründen nicht mehr für Erdbestattungen genutzt werden können, ebenfalls als Urnengräber in Frage kommen. Geringfügig erhöht hat der Gemeinderat zudem die Grabnutzungsgebühren.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschäftigte sich das Gremium mit der Frage, in welcher Form die Bürger über den geplanten Bau von drei Mobilfunkmasten im Gemeindegebiet informiert werden sollen. Man einigte sich schließlich darauf, die entsprechenden Informationen rund um das Vorhaben über das Gemeindeblatt bekannt zu geben. Gegebenenfalls kann auch noch eine Informationsveranstaltung anberaumt werden, erklärte Bürgermeister Merkt.
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