Stichwort: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen mit dennoch guten Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebes können bei Gericht ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen. Die Geschäftsleitung des Unternehmens bleibt dann im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter von außen zur Seite gestellt. Die alte Geschäftsführung behält damit große Teile der Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Zugleich ist die Firma aber vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt. Ziel ist dabei in der Regel eine Sanierung, nicht die Abwicklung.
Bekannte Unternehmen wie etwa der Fernsehhersteller Loewe haben diesen Weg beschritten, den am Mittwoch auch der schwäbische Modehersteller Strenesse einschlug. dpa
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