Klage der Naturschützer gegen B25-Umfahrung von Dinkelsbühl abgewiesen
Die Kosten für die 3,4 Kilometer lange Straße wurde 2019 auf 11,4 Millionen Euro geschätzt. Der Bund Naturschutz klagte gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage des Bund Naturschutzes gegen den Bau der B25-Ostumfahrung Dinkelsbühls zurückgewiesen und keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. In einer ersten Reaktion sprach Dinkelsbühls Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer von einem „Glücksmoment“ und „legendären Tag für die Stadt“. Die Geschichte der Ostumfahrung reicht ins Jahr 2009 zurück. Mit einer Mehrheit von 15:10 Stimmen hatte der Stadtrat gegen die geplante Ostspange entlang des Naherholungsgebiets Mutschachwald und nördlich des Wohngebiets Schelbuck bis zum Kreisverkehr am nördlichen Ortsausgang Dinkelsbühls entschieden. Ein daraufhin initiierter Bürgerentscheid sprach sich allerdings mit klarer Mehrheit für diese Ostumfahrung aus.
Das Staatliche Bauamt Ansbach hatte im Planfeststellungsverfahren drei Varianten vorgestellt: eine bahnparallele Trasse, eine Westumfahrung und die Ostumfahrung. Die Westvariante hätte das Überschwemmungsgebiet der Wörnitz beeinträchtigen und Eingriffe in das Vogelschutzgebiet Wörnitztal und Nördlinger Ries nach sich ziehen können, was nach europäischem Naturschutzgesetz nicht genehmigungsfähig wäre. Die höhengleiche bahnparallele Trasse würde den überörtlichen Verkehr nicht aus dem Stadtgebiet und zusätzliche Belastung für die Anwohner bringen und dem Bemühen um die Reaktivierung der Bahn konträr entgegenwirken.
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