Gericht stellt Fahrerflucht-Verfahren gegen ehemaligen Politiker ein
Plus Ein früherer Politiker vergisst, die Polizei nach einem Parkrempler einzuschalten. Gegen den Strafbefehl, vor allem aber den Entzug der Fahrerlaubnis, geht er vor.
Es gibt Fahrerflucht-Delikte, die laufen immer nach Schema F ab. Der Verursacher haut ab, ohne sich um Schäden oder vielleicht sogar Verletzte zu kümmern. Gibt es Zeugen oder Videos, so kommt der Fall vor Gericht. Geständig oder nicht – bei ausreichender Beweislage wird der Täter verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Im jüngsten Fall am Nördlinger Amtsgericht aber ist alles etwas ungewöhnlich. Weshalb der Politiker aus Nordschwaben um seinen Führerschein kämpft und Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 2800 Euro einlegt, hat einen tragischen Hintergrund.
Beschuldigter in Nördlingen weiß, dass er die Lage falsch eingeschätzt hat
So geht es an diesem Tag viel weniger um die Frage, ob sich überhaupt ein Unfall ereignet hat. Über seinen Verteidiger Bernd Hegendörfer lässt der Pensionär mitteilen, dass er die Berührung am Dacia am Straßenrand gar nicht bemerkt habe, jedoch ausgestiegen sei, als ein Passant ihn auf den Schaden aufmerksam gemacht habe. Am Auto einer Nördlingerin will er jedoch keine Spuren eines Unfalls habe feststellen können. "Weder Lackabsplitterungen noch eine Delle. Nur einen Altschaden", schildert Hegendörfer. Der Mann soll sein Auto umgeparkt haben, sei noch einmal zum anderen Pkw gegangen, doch erkannt haben soll er auch dann nichts. Nach gut einer Dreiviertelstunde des Wartens sei er gegangen. Nach dem geplanten Lokalbesuch mit Bekannten und Freunden sah er noch einmal zum Auto, die Halterin war jedoch nicht zu sehen.
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