Nach Messerangriff in Bopfingen: Frau wird freigesprochen
Eine Frau musste sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Den Freispruch hatte nicht mal ihr Verteidiger gefordert.
Das Schwurgericht am Landgericht Ellwangen hat am Dienstag eine 37 Jahre alte Frau vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Zwar hatte sie unter Tränen selbst zugegeben, einen 53 Jahre alten Mitbewohner in einem Bopfinger Mehrfamilienhaus mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben. Während der Verhandlung hat sie sich bei ihm für eine, wie sie sagte, durch nichts zu rechtfertigende Tat entschuldigt.
Nach Überzeugung des Gerichts aber ist nicht sie, sondern ein durch eine Erkrankung bei ihr ausgelöster Verfolgungswahn dafür verantwortlich. Der habe sie in eine scheinbar ausweglose Situation manövriert. Daher sei eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen. Die Frau muss aber vorerst in einem Zentrum für Psychiatrie in Oberschwaben bleiben, wo sie seit der Tat untergebracht ist. Dort soll, sobald das Urteil rechtskräftig ist, ihre Entlassung in Freiheit vorbereitet werden, entfernt von ihrem bisherigen Wohnort. Sie soll einen geregelten Tagesablauf haben, ärztlich betreut, unterstützt und überwacht werden und einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
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