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Luftfahrt
30.08.2017

65 Laserattacken auf Piloten

Welcher Flughafen besonders betroffen ist

Bundesweit sind in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 65 Fälle bekannt geworden, in denen Piloten von Laserpointern geblendet wurden. Das teilte Cornelia Cramer, Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig, mit. Die meisten Angriffe wurden demnach rund um den Flughafen Berlin-Tegel (zehn Fälle) gemeldet, gefolgt von Frankfurt am Main (neun) und Hamburg (sieben). Wie viele Fälle es zum vergleichbaren Zeitpunkt im vergangenen Jahr gab, konnte die Behörde nicht sagen. Das Luftfahrt-Bundesamt geht davon aus, dass sich die Zahl bis Jahresende noch erhöhen wird. Das lasse die Erfahrung aus den vergangenen Jahren vermuten.

„Wenn die Tage kürzer werden, steigt die Zahl der Laserpointer-Angriffe in der Regel“, sagte Cramer. Zusätzlich zu den 65 Fällen im deutschen Luftraum wurden 31 Laserpointer-Attacken auf deutsche Maschinen im Ausland gemeldet – was insgesamt 96 Fälle bedeutet, in denen Piloten geblendet wurden.

Markus Wahl, Sprecher der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, sagte auf Anfrage, 96 Fälle seien „96 zu viel“.

In jedem Fall könnten Menschenleben gefährdet werden. Die Forderungen, die die Gewerkschaft vor zwei Jahren an die Politik gerichtet habe, seien nicht ansatzweise erfüllt worden, so Wahl. Viele Piloten seien „wahnsinnig genervt“ von den Angriffen – vor allem, weil sich deren Zahl nach Meinung der Gewerkschaft ohne großen Aufwand reduzieren ließe.

Kernforderung der Vereinigung Cockpit ist demnach, dass leistungsstarke Laserpointer mit mehr als 500 Milliwatt unter das Waffengesetz gestellt werden. „Deren Besitz muss strafbar sein“, sagte Wahl weiter.

Wer Piloten mit einem Laserpointer blendet, macht sich in Deutschland strafbar. In Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass „gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden können. (dpa)

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