Arbeitgeber darf private Handynutzung verbieten
Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern die Nutzung eines privaten Handys während der Arbeitszeit verbieten.
Nach Auffassung des Gerichts muss diesem Verbot nicht vom Betriebsrat zugestimmt werden (Az.: 6 TaBV 33/09).
Die Richter wiesen die Beschwerde der Arbeitnehmervertreter eines Altenpflegeheims zurück. Der Betriebsrat hatten sich dagegen gewandt, dass der Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz zunächst geduldet, dann aber doch verboten hatte. Das hätte er nach Meinung des Betriebsrates nicht ohne dessen Zustimmung tun dürfen.
Das LAG sah die Sache anders. Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen. Mit seinem Verbot stelle der Arbeitgeber dies lediglich klar. Für eine Zustimmung bestehe daher keine Veranlassung.
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