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Automatische Suchbegriffe
16.01.2015

Begriffe aus Rotlichtmilieu gelöscht: Bettina Wulff einigt sich mit Google

Bettina Wulff und Google haben ihren Streit beigelegt. Archivbild
Foto: Wolfgang Kumm dpa

Bettina Wulff und Internetkonzern Google haben ihren Streit beendet. Es ging um die Kombination des Namens Wulff mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu.

"Die fraglichen Ergänzungen" zu Bettina Wulff wurden bei Google entfernt. Dabei ging es um Begriffe aus dem Rotlichtmilieu, die bei Suchanfragen zu Bettina Wulff auf Google mit auftauchten. Nun haben Bettina Wulff und der Internetkonzern Google ihren Streit über die Kombination des Namens Wulff mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu beigelegt.

Bettina Wulff klagte gegen 43 Wortkombinationen der Autocomplete-Funktion von Google

Wie die Anwälte von Bettina Wulff und Google am Donnerstag mitteilten, habe man sich außergerichtlich geeinigt. Die Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff hatte vor dem Landgericht Hamburg gegen 43 Wortkombinationen der sogenannten Autocomplete-Funktion der Suchmaschine geklagt.

"Wir haben unsere Autocomplete-Richtlinien in Bezug auf Beschwerden zu automatischen Vervollständigungen von Personennamen überarbeitet", sagte Google-Sprecher Klaas Flechsig der Deutschen Presse-Agentur dpa. Dies sei schon vor einigen Monaten geschehen. "Auf dieser Grundlage haben wir die fraglichen Ergänzungen entfernt."

Google änderte Rotlichtmilieu-Ergänzungen zu Bettina Wulff

Mit den Änderungen sei eine gerichtliche Entscheidung unnötig geworden, teilte Wulffs Anwalt Simon Bergmann mit. Die beanstandeten Wortkombinationen würden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr angezeigt. "Damit konnte Frau Wulff ihre Grundsatzklage wegen der durch die Autoclomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen."

Mit der automatischen Vervollständigung von Suchbegriffen sollen Suchmaschinen den Nutzern Tipparbeit ersparen. Google hatte mehrmals unterstrichen, dass die Funktion ohne Wertung Begriffe anzeige, die im Netz häufig aufgerufen würden. Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn sie direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen.

Bereits vor der Änderung der Richtlinien habe Google ein Formular ins Netz gestellt, mit dem sich Nutzer bei dem Internetkonzern beschweren können, etwa über die "Autovervollständigung". Man sei jetzt etwas offener für solche Beschwerden geworden, sagte Flechsig. Wie viele Beschwerden eingegangen seien, ließ Flechsig offen. dpa/AZ

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