Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Berlin: Schauspielerin Muriel Baumeister nach Alkoholfahrt verurteilt

Berlin
03.05.2017

Schauspielerin Muriel Baumeister nach Alkoholfahrt verurteilt

Die Schauspielerin Muriel Baumeister 2016 in Berlin bei der Eröffnungsgala der Internationalen Funk-Ausstellung IFA.
Foto: Soeren Stache/dpa

Schauspielerin Muriel Baumeister beschädigte bei einer Sufffahrt eine Leitplanke und ein Fahrrad - und hatte eines ihrer Kinder an Bord. Nun wurde sie dafür verurteilt.

Die Schauspielerin Muriel Baumeister ("Die Frau des Friseurs", "Eine bärenstarke Liebe") ist nach einer Alkoholfahrt in Berlin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die 45-Jährige muss 1600 Euro zahlen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Das Management von Baumeister teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sie "keine Stellung beziehen möchten". 

Ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vom Februar sei rechtskräftig geworden, nachdem der Einspruch dagegen in der Hauptverhandlung am Dienstag zurückgenommen wurde. Damit ist die Strafe von 40 Tagessätzen " 40 Euro fällig. Zuerst hatte die Bild-Zeitung berichtet.

Die Schauspielerin war im vergangenen Oktober mit 1,45 Promille Alkohol im Blut in Berlin-Charlottenburg am Steuer erwischt worden. Bei der Fahrt saß eines ihrer drei Kinder im Auto. Baumeisters Alkoholfahrt fiel auf, weil sie rückwärts gegen die Schutzleitplanke eines Gehwegs gefahren war und dabei auch das Fahrrad einer Frau beschädigt hatte. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 580 Euro.

AZ/dpa

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.