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Prozesse
01.06.2016

Buch über Natascha Kampusch wird nicht verboten

Peter Reichard hält mit seinem Buch «Der Entführungsfall Natascha Kampusch - Die ganze beschämende Wahrheit».
Foto: Oliver Berg/Archiv (dpa)

Ein Buch über die Entführung von Natascha Kampusch bleibt erlaubt. Kampusch hatte eine einstweilige Verfügung gegen das Buch beantragt, doch das Landgericht Köln wies dies heute zurück. Kampusch muss die Kosten des Verfahrens tragen. Allerdings kann sie noch in Berufung gehen.

In dem Verfahren ging es um das Buch "Der Entführungsfall Natascha Kampusch - Die ganze beschämende Wahrheit" von Peter Reichard. Darin werden unter anderem Videos beschrieben, die der Entführer Wolfgang Priklopil von Kampusch und sich gemacht hatte. Die Österreicherin, die acht Jahre in der Gewalt des Kidnappers war, betrachtet diese Schilderung als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

Das Gericht hatte aber darauf hingewiesen, dass Kampusch in ihrem eigenen Buch ganz ähnliche Szenen beschrieben habe. "Wenn man das vergleicht und nebeneinanderlegt, dann war uns das eigentlich durchaus vergleichbar", hatte der Vorsitzende Richter Dirk Eßer in der Verhandlung im vergangenen Monat gesagt.

Buchautor Reichard hat sich stets erstaunt über die Klage von Kampusch geäußert. Schließlich sei sein Buch "eine glühende Verteidigungsschrift" für sie, sagte er. "Der Zweck war, Natascha Kampusch von diesen ewigen Verschwörungstheorien zu befreien." Außerdem habe sie die Gelegenheit gehabt, das Buch vorher zu prüfen. "Diese Entscheidung des Gerichts ist aus meiner Sicht eine schallende Ohrfeige, die vordergründig das Entführungsopfer trifft, aber eigentlich seine Berater meint", sagte Reichard am Mittwoch.

Der Entführungsfall Natascha Kampusch hatte weltweit Aufsehen erregt. Priklopil hatte die damals Zehnjährige am 2. März 1998 auf dem Weg zur Schule gekidnappt. Nach achteinhalb Jahren gelang der jungen Frau die Flucht. In Kürze will sie selbst ein neues Buch herausbringen: "10 Jahre Freiheit" soll es heißen, passend zum zehnten Jahrestag ihrer Flucht.

Die einstweilige Verfügung war in Köln verhandelt worden, weil sie dort beantragt worden war. Wenn es um ein Buch geht, das überall frei verfügbar ist, kann der Kläger den Gerichtsort frei wählen. (dpa)

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