Patienten reagieren mit Hungerstreik auf Berufung in Cannabis-Urteil
Chronisch Kranke dürfen als Notlösung Cannabis zur Eigentherapie selbst anbauen. Das hat ein Kölner Gericht in seinem Urteil festgehalten. Jetzt geht eine Behörde in Berufung.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte chronisch Kranken verboten, Cannabis zur Eigentherapie anzubauen. Nachdem das Kölner Verwaltungsgericht geurteilt hatte, dass die drei betroffenen Patienten als Notlösung doch Cannabis anbauen dürfen, lässt die Behörde nun das Urteil des Gerichts überprüfen.
Im Juli hatte das Gericht ausnahmsweise den Anbau der illegalen Droge erlaubt. Jetzt teilte ein Sprecher des BfArM mit, dass die Behörde Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt habe. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin berichtete daraufhin, dass sechs chronisch Kranke nun in den Hungerstreik getreten seien - aus Protest gegen die Berufung.
Cannabis als Medizin?
Als Notlösung dürften chronisch Kranke selbst nur dann Cannabis anbauen, wenn nicht anderes gegen ihre Schmerzen helfe und Cannabis aus der Apotheke zu teuer sei. Das hatten die Kölner Richter entschieden. Der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen betonte, wie wichtig das Urteil gewesen sei. Die Berufung zögere eine finanzierbare Behandlung der Kranken nur unnötig hinaus.
"Es ist den betroffenen schwer kranken Patienten nicht zumutbar, dass sie jahrelang für ihr Recht streiten müssen", kritisierte Grotenhermen in einer Erklärung. Das BfArM seinerseits betonte, dass die Behörde den Hungerstreik bedauere. Das sei gerade "mit Blick auf den Gesundheitszustand einiger Patienten" eine "medizinisch bedenkliche Maßnahme". Das Bundesinstitut hatte den Klägern den Anbau von Cannabis untersagt.
Laut ACM wollen Schmerzpatienten aus verschiedenen Bundesländern mit einer Petition auf ihre Situation hinweisen. Der Verein will, dass die Krankenkassen bei chronischen Schmerzpatienten Kosten übernehmen. Die Petition von Patienten und Medizinern läuft noch bis zum 10. September. dpa/sh
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