Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Soziale Medien: Diskriminierung von Behinderten: TikTok räumt Vorwürfe ein

Soziale Medien
05.12.2019

Diskriminierung von Behinderten: TikTok räumt Vorwürfe ein

Nicht alle Menschen wurden nach den Moderationsregeln von TikTok gleich behandelt.
Foto: Jens Kalaene, dpa

TikTok hat zugegeben, Videos von Menschen mit Behinderung in der Reichweite einzuschränken. Auch homosexuelle und dicke Menschen waren betroffen.

Das rasant wachsende chinesische Soziale Netzwerk TikTok hat diskriminierende Moderationsregeln eingeräumt, die in einem Bericht von Netzpolitik.org aufgedeckt worden waren. Die Plattform hatte demnach ihre Moderatoren angewiesen, Videos von Menschen mit Behinderungen zu markieren und in ihrer Reichweite zu begrenzen.

"Als Reaktion auf eine Zunahme von Mobbing in der App haben wir frühzeitig eine unbeholfene und zeitlich befristete Regelung umgesetzt", sagte ein Firmensprecher dem US-Portal The Verge. "Unsere Absicht war gut, wir haben aber einen falschen Ansatz gewählt." Die frühere Regelung sei inzwischen längst "zugunsten nuancierterer Anti-Mobbing-Verfahrensweisen und Schutzmaßnahmen innerhalb der App geändert" worden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Nach dem Bericht von Netzpolitik.org landeten auch homosexuelle und dicke Menschen auf einer Liste von "Besonderen Nutzern", deren Videos grundsätzlich als Mobbing-Risiko betrachtet und in der Reichweite gedeckelt wurden. Der eigentliche Inhalt der Videos habe dabei keine Rolle gespielt. Als Beispiele für die betroffenen Nutzer nennen die zitierten Richtlinien "entstelltes Gesicht", "Autismus" und "Downsyndrom". Die Moderatoren sollten selbst im Bewertungsprozess darüber urteilen, ob jemand diese Merkmale aufweist und das Video entsprechend markieren. Dazu haben sie im Schnitt etwa eine halbe Minute Zeit .

TikTok behauptet, nur anfangs moderiert zu haben

Unklar bleibt, wie lange die diskriminierende Moderationsregeln gültig waren. TikTok erklärte, die Vorschriften hätten nur in einer "frühen Phase" gegolten. Netzpolitik.org dagegen beruft sich auf eine anonyme Quelle, die gesagt habe, dass die Regeln noch im vergangenen September gegolten hatten.

TikTok gehört zum chinesischen Technologieunternehmen Bytedance. Immer wieder wurden Bedenken laut, dass politische Inhalte gefiltert werden. Zuletzt war die App kritisiert worden, weil dort kaum Aufnahmen der Proteste in Hongkong zu sehen gewesen seien. Die Firma wies den Vorwurf einer Zensur indes zurück. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.