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Urteil nach 27 Jahren
30.11.2018

Gericht verurteilt Mann zu lebenslanger Haft für Mord an Stephanie

Der Angeklagte, der sein Gesicht hinter einem Aktenordner verbirgt, sitzt neben seinem Verteidiger Stephan Rittler im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes Gera (Archiv).
Foto: Bodo Schackow, dpa (Archiv)

Durch akribische Polizeiarbeit kamen die Ermittler einem heute 66-Jährigen auf die Spur. Seine Richter schicken ihn für sehr lange ins Gefängnis.

Rund 27 Jahre ist die zehnjährige Stefanie aus Weimar tot - nun hat das Landgericht Gera ihren Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen als erwiesen an, dass ein heute 66-Jähriger das Mädchen im August 1991 in Weimar entführt und später missbraucht hat. Schließlich habe der Deutsche das Kind von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 bei Hermsdorf 48 Meter tief in den Tod gestürzt. 

Das Gericht ging es am Freitag von Mord aus und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Stephan Rittler sagte, er werde mit seinem Mandanten beraten, ob eventuell Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden.

Der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte das Kind habe "loswerden" wollen, weil es ihm "auf die Nerven gegangen" sei. Nach dem Missbrauch habe die Kleine im Auto angefangen zu quengeln und zu weinen, so dass der Mann ihr Beruhigungstabletten gegeben habe. Auch er selbst nahm laut Urteil von den Medikamenten. Als er deren Wirkung verspürt habe, sei er in Panik geraten und habe befürchtet, dass er dem Kind möglicherweise eine Überdosis eingeflößt haben und Stephanie daran sterben könnte. Um dies zu verdecken, habe er das Mädchen von der Brücke geworfen.

Polizei nahm 66-jährigen Verdächtigen in Berlin fest

In Vernehmungen durch Polizisten habe der Verurteilte auch zugegeben, das Kind von der Brücke gestoßen zu haben. Dass er dies im Verfahren widerrief und behauptete, die Aussage sei wegen starker Schmerzen erfolgt, weil er bei seiner Festnahme schwer verletzt worden sei, hielt das Gericht für vorgeschoben. 

Auch der Einlassung, er habe das Mädchen an der Brücke lediglich ausgesetzt und es sei ohne sein Zutun in den Tod gestürzt, folgte das Gericht nicht. Ein Gutachten habe eindeutig ergeben, dass es eines starken Impulses bedurfte, damit der Körper rund acht Meter von der Brücke entfernt aufschlagen konnte.

Dass es nach so vielen Jahren überhaupt noch zum Prozess kam, ist der Arbeit der Sonderkommission "Altfälle" der Kripo in Jena zu verdanken. In akribischer Kleinstarbeit wurden Gerichts- und Polizeiakten zusammengeführt, um Ähnlichkeiten mit anderen Kindesentführungen und Missbrauchsfällen zu entdecken. Im März diesen Jahres wurde der 66-Jährige in Berlin festgenommen. (dpa)

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