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  3. Frankfurt: Lebenslange Haft nach Doppelmord auf Justizgelände

Frankfurt
12.02.2019

Lebenslange Haft nach Doppelmord auf Justizgelände

Am Landgericht in Limburg wird der Prozess um den Doppelmord am Frankfurter Justizgelände neu verhandelt.
Foto: Thomas Frey, dpa (Archivbild)

Der Doppelmord auf dem Frankfurter Justizgelände wurde erneut in Limburg verhandelt. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach einem Doppelmord auf dem Frankfurter Justizgelände wurde der Täter nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde von den zuständigen Richtern die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren kaum möglich ist. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Mann tötete auf dem Frankfurter Justizgelände zwei Menschen

Im Januar 2014 hatte der Mann, der ursprünglich aus Afghanistan stammt, zwei Landsleute mit einem Messer und einer Schusswaffe getötet. Die Tat trug sich um den Prozess der Tötung seines Bruders zu. Laut der Anklage soll der Täter den beiden Opfern auf dem Justizgebäude aufgelauert und mit zahlreichen Schüssen und Messerstichen getötet haben.

Den beiden Männern wurde vorgeworfen, den Bruder des Täters ermordet und seinen Sohn schwer verletzt zu haben, wovon sie jedoch vom Gericht freigesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einem Akt der Selbstjustiz aus. Auch in erster Instanz wurde der Mann bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wurde jedoch anschließend vom Bundesgerichtshof wegen möglicher Befangenheit wieder aufgehoben.

Verteidigung plädiert im Doppelmord-Fall auf Totschlag

Wegen der Aufhebung des Urteils wurde der Fall nun erneut am Limburger Landgericht verhandelt. Laut Verteidigung war der Angeklagte vor der Tat von seinen beiden Opfern bedroht worden. Zudem wollte er einem Angriff auf seine Familie zuvor kommen. Deshalb plädierte die Verteidigung auf Totschlag, nannte jedoch keine konkrete Strafhöhe. Das Gericht glaubte jedoch nicht an eine vorausgegangene Bedrohung und folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten vorsah. (AZ, dpa)

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