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#MeToo
11.10.2018

Teil der Klage gegen Harvey Weinstein fallen gelassen

Harvey Weinstein plädierte für nicht schuldig und bekam vor Gericht recht - zumindest teilweise.
Foto: Seth Wenig, dpa

Ex-Filmmogul Harvey Weinstein hat im Vergewaltigungs-Prozess vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Der 66-Jährige wirkte sichtlich zufrieden.

Der wegen Vergewaltigung angeklagte Ex-Filmproduzent Harvey Weinstein hat in seinem bevorstehenden Strafprozess einen Teilerfolg errungen. Die Staatsanwaltschaft ließ am Donnerstag einen der sechs Anklagepunkte gegen den 66-Jährigen fallen. Dabei geht es um Vorwürfe der früheren Schauspielerin Lucia Evans. Die Klage auf Grundlage der Vorwürfe von zwei weiteren Frauen hat aber weiterhin bestand. "Kurz gesagt fahren wir mit voller Kraft voraus", sagte Staatsanwältin Joan Illuzzi bei der Gerichtsanhörung am Donnerstag.

Die Klage gegen Harvey Weinstein steht damit auf wackligeren Füßen

Evans hatte Weinstein in einem Beitrag des New Yorker vor einem Jahr beschuldigt, sie 2004 bei einem Arbeitstreffen in seinem Büro zum Oralsex gezwungen zu haben. Nun tauchte eine schriftliche Stellungnahme von Evans auf, die darauf hindeutet, dass der Sex der beiden einvernehmlich stattfand. Der New York Post zufolge hatte Evans' früherer Arbeitgeber das Dokument auf einem Firmencomputer gefunden und an die Staatsanwaltschaft gegeben.

Die Klage steht damit auf wackligeren Füßen als zuvor. Der Schritt sage aber nichts über Weinsteins Schuld oder Unschuld aus, teilte Evans' Anwältin Carrie Goldberg mit. Der Staatsanwaltschaft warf sie vor, den Fall schlecht zu handhaben. Weinsteins Anwalt Benjamin Brafman sagte, Evans habe die Grand Jury angelogen, die Anklage gegen den Produzenten erhoben hatte.

Weinstein hat auf nicht schuldig plädiert

Weinstein erschien im Gericht erneut im dunklen Anzug und anders als zuvor ohne Handschellen. Er wirkte zufrieden. Die nächste Anhörung ist für den 20. Dezember angesetzt. Einen Termin für einen möglichen Prozessbeginn gibt es noch nicht. Weinstein hat auf nicht schuldig plädiert. Bei einer Verurteilung droht ihm im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe. (dpa)

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