Polizisten erschießen flüchtigen Räuber
Polizeibeamte haben am frühen Donnerstagmorgen in Berlin einenflüchtigen Räuber erschossen. Gegen die beiden Beamten werde wegen desVerdachts eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes ermittelt, sagteOberstaatsanwalt Uwe-Michael Liedtke auf einer Pressekonferenz amNachmittag.
Berlin (dpa) - Polizeibeamte haben am frühen Donnerstagmorgen in Berlin einen flüchtigen Räuber erschossen. Gegen die beiden Beamten werde wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Uwe-Michael Liedtke auf einer Pressekonferenz am Nachmittag.
Ein Schuss in die linke Brust des 22 Jahre alten Mannes sei tödlich gewesen. Nach Angaben Liedtkes hatte der Mann, der nicht aus Berlin stammt, einen Touristen mit einer Waffe bedroht, überfallen und war geflüchtet. Nachbarn hätten die Polizei alarmiert. Zwei Zivilbeamte hätten den Flüchtigen verfolgt. Dabei sollen "zumindest zwei Schüsse" gefallen sein.
Aus welchen Waffen sie abgegeben wurden, werde ermittelt. Trotz Wiederbelebungsversuchen durch einen alarmierten Notarzt starb der 22-Jährige noch am Tatort. Die 30 und 35 Jahre alten Polizisten erlitten einen Schock und werden betreut. In der Nähe des Tatortes sei eine Schusswaffe gefunden worden, sagte Liedtke weiter. "Es war eine Schreckschusswaffe, die einer scharfen Schusswaffe täuschend ähnlich sieht."
Ein Zeuge habe angegeben, dass vor den Schüssen die Äußerung "Polizei, halt, stehen bleiben!" gefallen sei. Am Donnerstagmorgen hatte die Polizei mitgeteilt, dass der 22-Jährige eine Schusswaffe gezogen habe. Dazu äußerte sich Liedtke am Nachmittag nicht.
Polizei-Vizepräsident Gerd Neubeck sagte: "Die beiden Beamten haben gehandelt, wie ich es von ihnen in einer solchen Situation erwarten und verlangen muss." Er bedauere den Vorfall. Dass Beamte im Einsatz einen Menschen erschießen, sei "nicht immer vermeidbar", sagte Neubeck.
Polizisten durchliefen regelmäßig ein Einsatz- und Schießtraining. Daran hätten auch die beiden Beamten teilgenommen. Für deren Suspendierung sehe er "derzeit nicht die geringste Veranlassung." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin erklärte in einer Mitteilung, dass die Beamten nach ersten Erkenntnissen richtig gehandelt hätten.
Es sei keineswegs ungewöhnlich, dass wegen des Verdachtes eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes ermittelt werde, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Wenn jemand eine Waffe ziehe, sei das zunächst einmal ein bewusstes Handeln. Ob der Verdacht aber am Ende bestehen bleibt, müssten die weiteren Ermittlungen zeigen.
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