Haft für Schwesta Ewa
Rapperin muss ins Gefängnis
Das Landgericht von Frankfurt am Main hat die Rapperin Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Es verhängte die Strafe am Dienstag unter anderem wegen Steuerhinterziehung, bei der ein Schaden von rund 60000 Euro entstanden war, und Körperverletzung.
Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah das Gericht nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben. Ewa Malanda, wie sie richtig heißt, bestritt dies. Sie gab aber zu, die Frauen geschlagen zu haben. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen sie aus; sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bleibt es bestehen, müsste die Rapperin wieder ins Gefängnis zurück. (dpa)
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