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  3. Prozess in Köln: Fotograf und Kameramann erneuern Vorwürfe gegen Grönemeyer

Prozess in Köln
18.02.2019

Fotograf und Kameramann erneuern Vorwürfe gegen Grönemeyer

Sänger Herbert Grönemeyer ist das Rampenlicht gewohnt. Doch nun tritt er als Zeuge im Rechtsstreit mit einem Fotografen und einem Kamermann vor Gericht.
Foto: Axel Heimken, dpa

Das Video wurde zahllose Male angeklickt: Herbert Grönemeyer im Streit mit Fotografen am Flughafen Köln-Bonn. Die Sache hat ein Nachspiel vor Gericht.

Zwei Pressefotografen haben Herbert Grönemeyer (62) am Montag vor Gericht erneut vorgeworfen, sie 2014 auf dem Flughafen Köln/Bonn attackiert und verletzt zu haben. Die beiden Fotografen sind vor dem Landgericht Köln angeklagt, falsche Beschuldigungen gegen den Sänger erhoben zu haben. Beide bestritten dies zu Beginn des Strafprozesses und versicherten, die Wahrheit zu sagen. Ihr Mandant solle "in die Rolle des bösen Paparazzi gedrängt werden", sagte die Verteidigerin des einen Angeklagten. Beweise dafür gebe es keine, aber offenbar werde eher einer Berühmtheit wie Grönemeyer geglaubt als zwei Journalisten. 

Grönemeyer hatte sich gegen Berichte über die Auseinandersetzung gewehrt

In dem Fall geht es um ein Zusammentreffen zwischen den beiden Promi-Fotografen und dem Sänger, der von seinem Sohn und seiner Lebensgefährtin begleitet wurde. Einer der beiden Angeklagten (37) berichtete, Grönemeyer habe ihn auf den Kopf geschlagen, am Hals gepackt und zu Boden gedrückt, so dass es bei ihm zu Schwellungen und Rötungen gekommen sei. Der andere Fotograf (39) sagte aus, er sei von Grönemeyer gepackt und mit der Hand im Gesicht getroffen worden. 

Außerdem habe Grönemeyer ihm einen Finger umgeknickt. Von der Begegnung habe er eine Prellung, eine Schürfwunde sowie "Schmerzen in der Muskulatur" zurückbehalten. "Dass er so ausgerastet ist, kann ich bis heute nicht verstehen", sagte der Mann, der inzwischen als Teilzeit-Bestatter arbeitet. Beide bestritten, dass es ihnen vor allem darum gegangen sei, Grönemeyers Lebensgefährtin abzulichten. Sie hätten in erster Linie den Sänger selbst fotografieren wollen. 

Grönemeyer hat sich in einem Zivilverfahren bereits erfolgreich gegen die Berichterstattung über die Auseinandersetzung auf dem Flughafen gewehrt. Das Landgericht Köln untersagte 2017 größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten. Es darf zum Beispiel nicht mehr behauptet werden, dass der Sänger einem der Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt habe. 

Ein Video erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei grundlos ausgerastet

Der Deutschen Presse-Agentur sagte Grönemeyer 2017, ein im Internet verbreitetes Video von dem Vorfall erwecke den Eindruck, dass er damals grundlos ausgerastet sei. Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. In keiner Weise sei für den Betrachter des Videos nachvollziehbar, dass seine Lebensgefährtin und sein Sohn ohne Erlaubnis fotografiert und gefilmt worden seien. Er selbst sei daran gewöhnt, aber niemand habe das Recht, die Privatsphäre seiner Familie zu verletzen. (dpa)

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