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Universitäten
08.06.2016

Kettenverträge an Unis nicht zwingend rechtswidrig

Wiederholte Verlängerung befristeter Arbeitsverträge für Wissenschaftler an Unis ist bei langer Beschäftigungsdauer nicht zwingend rechtswidrig, so ein Urteil des Arbeitsgerichts.
Foto: Martin Schutt/dpa/Archiv

Wiederholte Verlängerung befristeter Arbeitsverträge für Wissenschaftler an Unis ist bei langer Beschäftigungsdauer nicht zwingend rechtswidrig, so ein Urteil des Arbeitsgerichts.

Die wiederholte Verlängerung befristeter Arbeitsverträge für Wissenschaftler an Hochschulen ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch bei insgesamt sehr langer Beschäftigungsdauer nicht zwingend rechtswidrig. Dienen solche "Kettenverträge" in einem erheblichen Zeitraum der beruflichen Qualifizierung der Wissenschaftler, spreche dies gegen eine missbräuchliche Ausnutzung der nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz möglichen Befristungen, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (7 AZR 259/14). 

Dem Gericht lag der Fall einer Wissenschaftlerin vor, die an der Uni Leipzig insgesamt 22 Jahre lang über befristete Arbeitsverträge und zuletzt in Drittmittelprojekten beschäftigt war. Während dieser Zeit schrieb sie eine Doktorarbeit und erwarb die Habilitation. Die zuletzt vereinbarte Befristung bis Ende Oktober 2011 hielt die Frau für unwirksam. Das Arbeitsgericht hatte ihre Klage zurückgewiesen, das Landesarbeitsgericht Sachsen gab ihr Recht. 

Dagegen war der Freistaat Sachsen beim BAG in Revision gegangen, das bei der letzten Befristung keinen Rechtsmissbrauch sah. Allerdings konnten die Erfurter Richter den Rechtsstreit nicht abschließend entscheiden, da die dafür vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichten. Die Richter verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht, das die letzte Befristung erneut prüfen soll. dpa

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