Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Veto gegen Jackson-Double-Konzert abgewiesen

22.10.2009

Veto gegen Jackson-Double-Konzert abgewiesen

Veto gegen Jackson-Double-Konzert abgewiesen
Foto: DPA

Stuttgart (dpa) - Das Michael-Jackson-Erinnerungskonzert Anfang November in Stuttgart muss nicht abgesagt werden. Das Stuttgarter Landgericht wies den Eilantrag eines angeblichen Nachlassverwalters der Pop-Ikone zurück.

Laut Begründung konnte der Kläger seine Berechtigung als Vertreter Jacksons nicht ausreichend belegen. Er war gegen die Konzertreihe mit Jackson-Double William Hall vorgegangen, weil sie in seinen Augen auf Kosten des toten Musikers Profit macht. Hierüber entschied die Kammer nicht.

Bei der Konzertreihe "King of Pop - The Show" der Schweizer Firma Act Entertainment treten neben dem bekannten Double auch Musiker der echten Jackson-Begleitband auf. Das Auftaktkonzert am 3. November wird vom Stuttgarter Music Circus Concertbüro vermarktet. Dessen Geschäftsführer Hans-Peter Haag zeigte sich erleichtert: "Es wäre sehr unglücklich gewesen, wenn wir es so kurzfristig hätten absagen müssen." Es hätte für sie erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Kläger noch in Berufung beim Oberlandesgericht gehen kann, geht Haag davon aus, dass zumindest das Konzert in Stuttgart stattfinden kann - auch weil nicht mehr viel Zeit bis dahin bleibt.

Act Entertainment ist zuversichtlich, dass die Show auch in Berlin, Hamburg, Paris, Lyon und Zürich gezeigt werden kann. "Wir können uns nicht vorstellen, dass man sie verbieten kann. Solche Shows haben eine lange Tradition", sagte Sprecherin Alexandra Steinegger. Wenn die Tournee abgesagt werden müsste, wäre der Verlust enorm. Sie zweifelt an, dass der Kläger wirklich im Sinne Jacksons handelt. "Zu Lebzeiten war Michael Jackson seinen Doubles immer wohlgesonnen. Er war bei Covershows sogar zum Teil dabei."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.