Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Lübeck: Zweijährige monatelang missbraucht - Gericht verurteilt Vater

Lübeck
15.06.2017

Zweijährige monatelang missbraucht - Gericht verurteilt Vater

Das Gericht hat die beiden Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Foto: Christophe Gateau (dpa)

Monatelang vergewaltigt ein Vater seine zweijährige Tochter. Bei der Verkündung des Urteils sprechen selbst erfahrene Juristen "vom Schrecklichsten, das wir bisher erlebt haben".

Die Taten sind monströs. Das zweijährige Mädchen windet sich, weint und schreit ununterbrochen, doch ihren Peinigern kann sie nicht entkommen. Sie ist gefesselt und geknebelt, als sich die beiden Männer an ihr vergehen und laute Musik spielen, um die Schreie des Kindes zu übertönen. Einer der Männer ist ihr Vater - seine Verbrechen dokumentiert er auf Video und stellt Bilder davon ins Internet. Was der 29-Jährige und sein 47 Jahre alter Mittäter dem Kind antun, stellt selbst für langjährige Juristen eine erhebliche Belastung dar, wie die Vorsitzende des Lübecker Landgerichtes am Donnerstag bei der Urteilsverkündung bekennt.

Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, während auf den Videos der schwere sexuelle Missbrauch und die Vergewaltigung des kleinen Kindes mit Fingern und Gegenständen zu sehen ist, ihre Panik und ihre Todesangst. Die Strafen, die das Gericht nach eingehender Beweiswürdigung schließlich findet: zehn Jahre und neun Monate Gefängnis für den Vater und zehn Jahre Haft für dessen 49 Jahre alten Mittäter. Der schwer in seiner Persönlichkeit gestörte Vater muss zudem nach Verbüßung etwa der Hälfte der Haft in die geschlossene Psychiatrie.

Ob und wann er je wieder freikommt, hängt von seinem Therapiererfolg ab, sagt die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz. Es wird wohl lange dauern, angesichts seiner völligen Empathielosigkeit und seiner sadistisch-masochistischen Prägung, die ihm ein Gutachter bescheinigt. Der Mann, dem niemand in seinem Umfeld die Taten zutraute und der nach eigenem Geständnis sorgfältig darauf bedacht war, alle Spuren der erschütternden sexuellen Übergriffe zu verwischen, bleibt nach Feststellungen des Gerichts ohne Therapie gefährlich.

Tochter missbraucht: 29-Jähriger verfolgt Urteilsverkündung teilnahmslos

Auch während der Urteilsverkündung lässt der 29-Jährige nicht erkennen, was ihn innerlich bewegt. Den Kopf in eine Hand gestützt, blickt er aufmerksam, aber teilnahmslos zum Gericht. Er wird erst wieder freikommen, wenn Gutachter ihm vollen Therapieerfolg bescheinigen, sagt die Vorsitzende. 

Mutter und Kind - sie sind Nebenkläger in dem Verfahren - sind in Schleswig-Holstein bei den Großeltern untergekommen. Seit Bekanntwerden der Verbrechen breiten die Großeltern einen "Mantel des Schutzes" um Tochter und Enkelin, sagt deren Rechtsanwältin Franziska Hammer. Wie alle Bezugspersonen, die Mutter selbst, die Großeltern, Kinderärzte und Kindergartenerzieher - niemand habe auch nur ansatzweise Anzeichen für die schweren Übergriffe gefunden.

"Er hat penibel alle Spuren verwischt", sagt die Opferanwältin. Die Mutter sei aus allen Wolken gefallen, als Anfang November plötzlich ein Sonderkommando ihre Wohnung stürmte und den Vater festnahm. Den Tipp hatten die Ermittler von einem Chatpartner des Vaters, der ihm Tatbilder geschickt hatte mit dem Kommentar: "Mag es, wenn sie leidet". Völlig schockiert informierte der Mann sofort die Behörden. Drei Tage später wurde der 29-Jährige festgenommen.

Ihren Beruf hat die Mutter zur Zeit aufgegeben, sie und ihre Tochter befinden sich in Therapie. Die Familie leiste "Großartiges, um beide aufzufangen, zu schützen und zu stabilisieren", sagt Hammer. "Es besteht Hoffnung, dass die Kleine wieder Vertrauen fassen und ein möglichst normales, fröhliches Kind werden kann". 

Beide Männer hatten die Taten zwar gestanden. Sie wären aber anhand der Videos ohnehin überführt worden, stellt das Gericht fest. Gegen etwa 50 Männer, die den Missbrauch des Mädchens live im Internet verfolgt haben sollen, ermitteln die Behörden noch gesondert. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater 13 Jahre und für den Mittäter elf Jahre gefordert. Sie will ebenso wie die Verteidiger Revision prüfen. Die Verteidiger hatten keine konkreten Anträge gestellt. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.06.2017

Bei solchen Menschen muß chirurgisch entmannt werden, das ist die einzige Lösung und Strafe.