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  3. Ärztliches Fahrverbot: Epilepsie: Wann darf man trotzdem Auto fahren?

Ärztliches Fahrverbot
10.05.2024

Epilepsie: Wann darf man trotzdem Auto fahren?

Auto fahren kann bei Epilepsie schnell gefährlich werden.
Foto: Melissa Erichsen, dpa (Symbolbild)

Epileptische Anfälle im Straßenverkehr können sehr gefährlich werden. Aber dürfen Epileptiker deswegen gar nicht Auto fahren? Wir haben die aktuellen Regelungen zusammengefasst.

Im Straßenverkehr muss man zu jeder Zeit reagieren können, denn es kann immer zu einer unvorhersehbaren Gefahrensituation kommen. Erleidet man allerdings am Steuer eines Autos einen epileptischen Anfall, verliert man häufig vorübergehend das Bewusstsein und die Kontrolle über den eigenen Körper. Epileptiker, die jederzeit einen Anfall erleiden können, sind darum ein Risiko für sich selbst und andere Menschen. Aber was bedeutet das genau? Dürfen Epileptiker nicht Auto fahren?

Was genau ist Epilepsie?

Bei einer Epilepsie sind laut Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einzelne Bereiche des Gehirns oder das gesamte Gehirn übermäßig aktiv. Das bedeutet, es werden zu viele Signale abgegeben. Das löst einen so genannten epileptischen Anfall aus. Nicht immer führt ein solcher Anfall zum Verkrampfen des gesamten Körpers oder zu Bewusstlosigkeit. Manchmal zucken auch nur einzelne Muskeln.

Eine Epilepsie kann in jedem Alter auftreten und hat häufig keinen direkten Auslöser. Wichtig zu wissen ist: Bei einem epileptischen Anfall spricht man noch nicht von Epilepsie. Laut BMG haben nämlich etwa zehn von 100 Menschen irgendwann in ihrem Leben einen epileptischen Anfall. Erst wenn mehrfach Anfälle auftreten, handelt es sich um Epilepsie.

Wann dürfen Epileptiker Auto fahren?

Ob man trotz Epilepsie Auto fahren darf, also eine Fahrtauglichkeit besteht, bestimmt der behandelnde Neurologe oder Nervenarzt. Dazu ist er laut Informationen der Deutschen Epilepsievereinigung auch verpflichtet. Wann eine Fahrtauglichkeit vorliegt oder nicht, ist aber auch von der Bundesanstalt für Straßenwesen festgelegt. Diese gibt die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung heraus, die Orientierung bieten sollen. Unterschieden wird hier zwischen den verschiedenen Führerschein-Gruppen. 

In Fahrerlaubnisgruppe 1 sind die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T zusammengefasst. Dazu zählen zum Beispiel Mopeds, Motorräder, PKWs, Transporter und LKWs bis 3,5 Tonnen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Fahrerlaubnisgruppe 2 fasst die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF zusammen. Dazu zählen zum Beispiel LKWs und Busse sowie die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen, also der so genannte Personenbeförderungsschein, den man zum Führen von Taxis oder Krankentransporten benötigt.

Bei Fahrerlaubnisgruppe 1 gelten folgende Richtlinien für die Begutachtung der Kraftfahreignung trotz Epilepsie:

  • Nach einem ersten Anfall ohne erhöhtes Anfallsrisiko kann die Fahrtauglichkeit nach sechs Monaten Anfallsfreiheit attestiert werden.
  • Wurde der Anfall durch eine genau zu bestimmende Ursache ausgelöst, zum Beispiel durch Schlafmangel, einen Fieberkrampf oder nach einer Operation am Gehirn, kann der Patient nach drei Monaten Anfallsfreiheit die Fahrtauglichkeit zurückerlangen.
  • Bei der Diagnose Epilepsie gilt: Die Fahrtauglichkeit kann frühestens nach mindestens einem Jahr Anfallsfreiheit zurückerlangt werden oder nach einem Jahr, in dem ausschließlich Anfälle passiert sind, bei denen sicheres Fahren möglich ist. Hat man bei diagnostizierter Epilepsie drei Jahre lang ausschließlich Anfälle im Schlaf, kann ebenfalls die Fahrtauglichkeit erneut erlangt werden.
  • Bei einem Rückfall nach jahrelanger Anfallsfreiheit gilt grundsätzlich die Fahrtauglichkeit nach frühestens sechs Monaten ohne einen erneuten Anfall. Hatte der Anfall jedoch einen direkten Auslöser, kann man bereits nach drei Monaten Anfallsfreiheit wieder fahrtauglich sein. Ist das Anfallsrisiko allerdings laut Einschätzung des Arztes erhöht, muss man ein Jahr anfallsfrei sein, um wieder fahren zu dürfen.
  • Beim Absetzen eines Medikaments gegen Epilepsie darf man frühestens drei Monate nach dem Absetzen wieder Auto fahren.
  • Nimmt man aktuell Medikamente gegen Epilepsie ein, darf die Fahrtauglichkeit nur attestiert werden, wenn sicheres Fahren unter dem Einfluss dieser Medikamente möglich ist.

Bei Fahrerlaubnisgruppe 2 gelten folgende Richtlinien für die Begutachtung der Kraftfahreignung trotz Epilepsie:

  • Nimmt man Medikamente gegen Epilepsie ein, sogenannte Antiepileptika, kann hier generell keine Fahrtauglichkeit bescheinigt werden.
  • Nach einem ersten Anfall ohne erhöhtes Anfallsrisiko darf man frühestens nach zwei Jahren Anfallsfreiheit wieder fahren.
  • Bei bestimmten Anfallsauslösern gilt: Frühestens nach sechs Monaten ohne Anfall, kann man die Fahrtauglichkeit zurückerlangen.
  • In allen anderen Fällen kann nach frühestens fünf Jahren Anfallsfreiheit ohne Behandlung die Fahrtauglichkeit bescheinigt werden.

Wichtig: Diese Begutachtungsleitlinien stellen kein Gesetz dar. Sie dienen den behandelnden Ärzten nur als Orientierung, um bestimmen zu können, ob ein Patient mit Epilepsie fahrtauglich sein könnte. Die letztliche Fahrtauglichkeit bestimmt der Arzt nach eigenem Ermessen.

Wird bei Epilepsie der Führerschein entzogen?

Wird eine Epilepsie erst dann diagnostiziert, wenn der Betroffene bereits einen Führerschein hat, muss dieser diesen nicht einfach so abgeben. Auch eine Meldepflicht bei der Straßenverkehrsbehörde besteht laut der Deutschen Epilepsievereinigung nicht. Ärzte sind auch hier erstmal an ihre Schweigepflicht gebunden. Erst wenn Ärzte eine Fahrtauglichkeit nicht für gegeben halten und berechtigte Sorge haben, dass der Patient dennoch Auto fahren wird, können sie die Straßenverkehrsbehörde informieren.

Auch wenn man den Führerschein behalten darf, sollte man bei fehlender Fahrtauglichkeit nicht Auto fahren. Kommt es nämlich zu einem Unfall, kann die Haftpflichtversicherung den Epilepsie-Betroffenen in Regress nehmen, also das Geld für den Schaden von ihm zurückverlangen. Außerdem kann ein solcher Fall strafrechtliche Konsequenzen haben - auch dann, wenn der Fahrer mit Epilepsie den Unfall gar nicht verschuldet hat.

Übrigens: Cannabis kann gegen Epilepsie helfen. Die Cannabis-Legalisierung könnte also auch Epileptikern zugute kommen. Und auch die ketogene Diät kann helfen, Anfälle zu mindern.