Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Studienkredit: BAföG-Antrag: Wie lange dauert die Bearbeitung?

Studienkredit
02.04.2024

BAföG-Antrag: Wie lange dauert die Bearbeitung?

Was tun, wenn die Bearbeitungszeiten für den BAföG-Antrag den Rahmen sprengen?
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Eigentlich sollte mit den Online-Anträgen beim BAföG alles schneller gehen. Wie lange die Bearbeitung dauert, und wann es den BAföG-Vorschuss zum Überbrücken gibt.

Eigentlich sollte mit der Digitalisierung der BAföG-Anträge alles effizienter und schneller werden. Pustekuchen. In Wirklichkeit hat sich die Dauer bis zu den dringend benötigten Bescheiden und damit zu den monatlichen BAföG-Auszahlungsterminen verlangsamt, wie verschiedene Medien berichteten. 

Doch wie lange dauert eine durchschnittliche BAföG-Bearbeitungszeit, wann können Studierende spätestens mit einem Bescheid für die BAföG-Förderung rechnen? Und welche Finanzierungsmöglichkeit gibt es für die Zwischenzeit?

Bearbeitung von BAföG-Antrag: Angaben der Studierendenwerke variieren

Grundsätzlich gilt: Einheitliche Angaben, wie lange die Bearbeitung der BAföG-Anträge maximal dauern kann, gibt es in Deutschland nicht. Das Studierendenwerk Frankfurt am Main etwa gibt "nur" 4 bis 10 Wochen Wartezeit an, in Leipzig soll es dagegen 8 bis 12 Wochen dauern bis die Bescheide im Briefkasten liegen, und auch in Karlsruhe gibt man sich zurückhaltend: Auf der Seite des hiesigen Studierendenwerks heißt es, die Bearbeitungszeit könne 2 bis 3 Monate Zeit in Anspruch nehmen. Zum Wintersemester müsse zudem mit Wartezeiten von mehr als 12 Wochen gerechnet werden. 

Für Studierende können diese vagen Angaben hochproblematisch sein, schließlich muss jede Woche, in der kein Geld fließt, finanziell irgendwie ausgeglichen werden. Doch was sind eigentlich die Gründe für die langen Wartezeiten, und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es in der Zwischenzeit?

Bearbeitung von BAföG-Anträgen: Digitalisierung verlangsamt Arbeit der BAföG-Ämter

Eigentlich hatte man sich durch die Freischaltung von BAföG-Online-Anträge eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten versprochen, doch die Realität sieht aktuell so aus, dass die Potentiale der Digitalisierung noch nicht voll ausgeschöpft werden können. 

Grund sind zum einen Personalengpässe, aber auch rechtliche Probleme, wie aus der Anfrage des MDR an das Studierendenwerk Thüringen hervorgeht. Demnach stünde "aus rechtlichen und technischen Gründen keine elektronische Akte zur Verfügung", weshalb auch alle online eingereichten Unterlagen zunächst ausgedruckt werden müssen. Das sei "Digitalisierung ad absurdum", so der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Matthias Anbuhl Anbuhl gegenüber tagesschau.de

Bearbeitung von BAföG-Anträgen: Schuld sind auch die Antragsteller selbst

Die Schuld ist aber nicht nur bei der Recht eigentümlichen Umsetzung der Digitalisierung zu suchen. Auch die Antragsteller selbst sind Teil des Problems. Eine Sachbearbeiterin aus Rheinland-Pfalz erklärte tagesschau.de : "Wir haben etwa einen Antrag unter 200, der vollständig ist." Eine Untersuchung des Deutschen Studentenwerks bestätigt den Befund: 99 Prozent der Papier-Anträge seien unvollständig. 

Im Umkehrschluss folgt daraus: Je mehr Anträge ordentlich und vollständig sind, desto geringer ist die allgemeine Wartezeit. 

BAföG-Vorschuss: Wenn alle Stricke reißen

Prinzipiell sollten Studenten die Angaben des Studierendenwerks ihrer Universität beachten. Falls die maximale Zeitangabe ohne Bescheid verstrichen ist, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beziehen. Hierzu bedarf es keinen separaten Antrag, der Vorschuss ist zudem nur für BAföG-Erstantragsteller zu bekommen, und nur, wenn alle nötigen Unterlagen dem Amt vorliegen, wie meinbafoeg.de berichtet. 

Zudem gilt eine festgelegte Vorschuss-Höhe von 80 Prozent des zu erwartenden BAföG-Betrags, wie auf § 51 Abs. 2 BAföG nachzulesen ist. 

Übrigens: Auch beim Aufstiegs-BAföG für Meister- und Weiterbildungsqualifikationen müssen sich BAföG-Bewerber auf lange Bearbeitungszeiten einstellen.