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  3. Bürgergeld: Bürgergeld: Diese Renovierungskosten übernimmt das Jobcenter

Bürgergeld
14.04.2024

Bürgergeld: Diese Renovierungskosten übernimmt das Jobcenter

Streichen kann man eine Wand viele Male, bevor man grundsätzlich renovieren muss.
Foto: Markus Scholz/dpa-tmn

Bürgergeld-Bezieher können einige Kosten an das Jobcenter weitergeben. Doch inwieweit ist dies auch bei Renovierungen der Fall? Wir haben mit einem Fachanwalt für Sozialrecht über das Thema gesprochen.

Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 Hartz IV als Sozialleistung abgelöst und einige Neuerungen mit sich gebracht. Während im Juli dieses Jahres bereits erste Änderungen in Form der zweiten Etappe des Bürgergelds hinzukommen - unter anderem drohen in einigen Bereichen nicht mehr so schnell Sanktionen - gibt es allerdings Themen, die Menschen, die Bürgergeld beziehen, immer wieder beschäftigen. Dazu zählt beispielsweise die Frage, ob die Kosten einer Renovierung vom Jobcenter übernommen werden.

Wir haben über dieses Thema mit Thomas Franz, Fachanwalt für Sozialrecht in der "Kanzlei solegis" in Frankfurt am Main, gesprochen. Was er Bürgergeld-Empfänger rät, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Übrigens: Ab 2024 soll das Bürgergeld noch einmal erhöht werden. Was das Bundesfinanzministerium in dieser Sache plant.

Bürgergeld: Kann man beim Jobcenter Renovierungskosten beantragen?

Kaum ist man in eine neue Wohnung gezogen, stehen oft schon die ersten Reparaturarbeiten und Renovierungen an. Und auch langjährigen Mietern kann es passieren, dass einmal Fußleisten neu lackiert oder Wände neu tapeziert werden müssen. Empfänger von Bürgergeld fragen sich in einem solchen Fall häufig, wer dann für die Kosten aufkommen muss, die für die Renovierung und auch für das eingesetzte Material entstehen.

Grundsätzlich ist in einem solchen Fall aber erst einmal der Vermieter gefragt. Wie Fachanwalt Thomas Franz im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt, ist der Vermieter dafür zuständig, die Gebrauchsfähigkeit des Mietgegenstandes aufrecht zu erhalten. Muss in einem Mietshaus oder einer Wohnung etwas repariert oder renoviert werden, liegt diese Aufgabe zunächst also beim Vermieter, der dafür auch die Kosten tragen muss.

Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn der Vermieter diese Pflicht im Rahmen des Mietvertrages auf den Mieter übertragen hat, beziehungsweise eine Renovierung notwendig ist, damit eine Wohnung überhaupt bezogen werden kann und bewohnbar ist. Ist im Vertrag beispielsweise geregelt, dass der Mieter beim Auszug aus der Wohnung verpflichtet wird, Schönheitsreparaturen durchzuführen oder während seiner Miete das Bad renovieren muss, können die Kosten für ein solches Unterfangen an das Jobcenter weitergegeben werden. Ist eine Renovierung außerdem notwendig, beispielsweise, weil die Wohnung sonst nicht bewohnbar wäre und ein Bürgergeld-Empfänger ohne eine Renovierung gar nicht erst einziehen könnte, wäre bei der Übernahme der Kosten laut Franz ebenfalls das Jobcenter gefragt.

Zusammenfassend: Damit Renovierungskosten im Rahmen des Bürgergeldes vom Jobcenter übernommen werden, muss eine Renovierung also notwendig und über den Mietvertrag von Vermieter an Mieter weitergegeben worden sein. Rechtlich verankert ist dies in § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (Bedarfe für Unterkunft und Heizung).

Renovierung und Bürgergeld: Welche Dienste und Materialkosten werden vom Jobcenter übernommen?

Bei einer Renovierung geht es zunächst darum, Mängel in einer Wohnung oder einem Haus zu beheben. Dazu zählen auch Schönheitsreparaturen, wie das Abdecken von Bohrlöchern, das Lackieren von Heizkörpern, Tür- und Fensterrahmen sowie Streichen und Tapezieren. Wie Fachanwalt Thomas Franz im Gespräch mit unserer Zeitung betont, sei es meist kein Problem, beim Jobcenter diese Art von Kosten geltend zu machen. Renovierungskosten sind im Übrigen nicht die einzigen Kosten, die vom Jobcenter übernommen werden.

Die Erneuerung eines Fußbodens - ein häufiger Streitpunkt - liegt allerdings meist beim Vermieter, sofern der Austausch aufrund einer normalen Abnutzung erfolgen muss.

Das Jobcenter übernimmt bei Reparaturen die Materialkosten, wie Wand- oder Deckenfarbe, Tapeten, Lacke, Spachtelmassen und Ähnliches. "Bei den Renovierungen gilt der Grundsatz, dass man so etwas in Eigenregie erledigen muss", erklärt Thomas Franz im Gespräch. Den Pinsel und Tapezierrolle müssen Empfänger von Bürgergeld also selbst in die Hand nehmen oder Renovierungen mithilfe ihres sozialen Umfelds angehen. Einen Handwerker dürfen Menschen, die Bürgergeld beziehen, also nicht einfach so beauftragen. "Außer die Person ist aufgrund einer körperlichen Einschränkung, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters nicht dazu in der Lage beispielsweise eine Decke zu streichen", sagt der Fachanwalt. In einem solchen Fall käme dann auch für die Dienstleistung eines Handwerkers eine Kostenübernahme durch das Jobcenter infrage.

Wie viel Geld bekommt man vom Jobcenter für Renovierungen?

Wie viel Geld ein Bürgergeld-Empfänger vom Jobcenter für eine Renovierung erhält ist nicht eindeutig festgelegt, da bei den Jobcentern keine Pauschalbeträge für Renovierungen ausgezahlt werden. "Allerdings verfügen die meisten Jobcenter über Listen. In denen ist dann festgehalten, wie teuer beispielsweise eine günstige Tapete pro Quadratmeter in den Geschäften in der Umgebung zu erwerben ist", erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht das Vorgehen bei der Behörde. Von Bürgergeld-Empfängern eingereichte Kostenvoranschläge für Materialien und Reparaturen würden mit diesen Listen abgeglichen, um abzuwägen, ob die Kosten übernommen werden oder ob möglicherweise ein günstigeres Angebot eingeholt werden müsse.

Bürgergeld: Wie bekommt man vom Jobcenter Geld für Renovierungen?

Steht eine Renovierung an, tun Bürgergeld-Empfänger laut Thomas Franz gut daran, nicht vorschnell zu handeln. "Es ist immer wichtig, dass die Antragstellung für die Übernahme von Renovierungskosten durch das Jobcenter vor der eigentlichen Maßnahme erfolgt", sagt er. Denn Leistungen des Jobcenters würden grundsätzlich erst nach einem Antrag genehmigt. Von Käufen im Voraus rät er daher ab. "Selbst, wenn jemand schon eine Tapete für die Renovierung gekauft hat, die angemessen, also nicht zu teuer ist, hat er das Geld schon eingeständig aufgewandt. Rückwirkend wird ein Jobcenter dann die Leistung nicht mehr bewilligen, da man die Finanzierung selbst zustande gebracht hat", sagt der Fachanwalt. Auch, wenn man es eilig habe, solle man das Jobcenter nie vor vollendete Tatsachen stellen und zunächst einen Bewilligungsbescheid abwarten oder dem Jobcenter zumindest Gelegenheit geben, den Antrag zu prüfen und einen entsprechenden Bescheid auszustellen.

Bei einer bevorstehenden Renovierung sei folgende Vorgehensweise am besten: Bürgergeld-Empfänger sollten Fotos von der renovierungsbedürftigen Stelle machen und diese mitsamt drei Kostenvoranschlägen für die Instandsetzung dem Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter beifügen. "Holt man die Kostenvoranschläge vorher ein, spart man sich Zeit und das Amt sieht anhand der Fotos das mögliche Ausmaß der Renovierungen und ob diese notwendig sind", sagt Franz.

Im weiteren Verlauf könne es dann vorkommen, dass das Jobcenter einen Außendienstmitarbeiter schickt, der dann überprüft, ob ein Bedarf für die Renovierung besteht. "Diesem sollte man dann am besten Zutritt zur Wohnung gewähren, sonst riskiert man, dass der Antrag abgelehnt wird, weil sich das Jobcenter kein Bild von der Situation vor Ort machen konnte", sagt der Fachanwalt.

Befolgen Bürgergeld-Empfänger diese Tipps, sollte einer Übernahme der Renovierungskosten durch das Jobcenter allerdings nichts mehr im Wege stehen.

Allerdings gibt es noch einige weitere Punkte, die Bürgergeld-Empfänger beachten sollten: Beispielsweise, wie lange man Bürgergeld bekommen kann, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, und welchen Einfluss Kindergeld auf die Bürgergeld-Höhe hat. Bei allem was mit dem Bürgergeld zu tun hat, sollte man bedenken, dass für Empfänger eine Mitwirkungspflicht besteht. Beispielsweise müssen sie dem Jobcenter ihre Kontoauszüge vorzeigen.