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  3. Elterngeld, GEZ und Co.: Das ändert sich 2013 für Verbraucher

Elterngeld, GEZ und Co.
01.01.2013

Das ändert sich 2013 für Verbraucher

Das Ende der Praxisgebühr kommt mit dem 1. Januar 2013. Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg.
Foto: dpa

Schon ab Januar fällt die Praxisgebühr weg. Ab dem Sommer kommt das Elterngeld. Das Jahr 2013 bringt zahlreiche Änderungen für Verbraucher. Hier die Übersicht.

PRAXISGEBÜHR: Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

2013 neu: Haushaltsabgabe statt Rundfunkgebühr

RUNDFUNKBEITRAG: Die GEZ wird abgeschafft und durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Das bedeutet, dass sich die Gebühr nicht mehr wie bisher nach der Anzahl und Art der Rundfunkempfangsgeräte richtet. Künftig zahlt jeder Haushalt, jeder Wohnungseigentümer oder Mieter, eine Gebühr von 17,98 Euro pro Monat. Diese Summe entspricht dem Betrag, der bisher zu entrichten war, sobald man einen Fernseher besaß. Vom 1.1.2013 an zahlt jeder, egal ob er ein Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht.

Was sie noch über neue Haushaltsabgabe wissen müssen, lesen Sie hier.

PFLEGEVERSICHERUNG: Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch in Stufe I und II gibt es Erhöhungen. Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär stehen je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich zur Verfügung. Bei Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2500 Euro pro Person - maximal 10 000 Euro. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert.

Kurzarbeitergeld gibt es jetzt zwölf Monate lang

KURZARBEIT: Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich abschwächenden Konjunktur bereits zum 14. Dezember 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern.

MINIJOBS: Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für Minijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro. Die höhere Minijob-Grenze kommt auch Frührentnern zugute: Sie dürfen dann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wird.

FERNLINIENBUSSE: Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

VERSICHERUNGEN: Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, sollen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Die Versicherungen machen dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.

Steuersenkung fällt 2013 minimal aus

STEUERSENKUNG: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. Das ist etwas mehr, als nach dem neuen Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich nötig wäre (8124 Euro im Jahr). Dies bringt im Monat höchstens zwei Euro zusätzlich.

ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE: Sie wurde bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG: Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt ab 2013 rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen neben einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro bis Ende des Jahres zur Verfügung.

ELTERNGELD: Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Nach NVL-Einschätzung führt die Neuregelung dazu, dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.

Beitrag zur Rentenversicherung sinkt

LANGZEITARBEITSLOSE: Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

RENTENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie jetzt zum Jahresende - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

RENTENALTER: Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht. AZ, dpa

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