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Urlaub
04.07.2023

Erfindung des Urlaubs: Welche Geschichte steckt dahinter?

Bezahlter Urlaub war nicht immer selbstverständlich. Hier finden Sie eine kurze Geschichte des Urlaubs.
Foto: Christin Klose, dpa

Ohne Urlaub wäre das Leben wohl ziemlich stressig. Aber seit wann gibt es eigentlich bezahlten Urlaub? Hier lesen Sie eine kurze Geschichte unserer freien Tage.

Urlaub ist etwas wunderbares: Man darf sich eine Auszeit gönnen, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen. Zumindest als Arbeitnehmer. Denn im Bundesurlaubsgesetz ist festgehalten, dass bezahlter Urlaub für mindestens 24 Werktage im Jahr gewährleistet werden muss. Das war früher undenkbar. Hier lesen Sie eine kleine Geschichte des Urlaubs.

Wie alles begann: Die Geschichte des Urlaubs

Das Prinzip der Ruhetage gibt es bereits seit der Antike. So wurde der Alltag beispielsweise während der Saturnalien auf den Kopf gestellt und öffentliche Einrichtungen blieben geschlossen. Obwohl das Fest über mehrere Tage ging, war ein Urlaub, wie wir ihn heute kennen, noch nicht üblich. Auch Reisen wurden laut dem NDR hauptsächlich aus religiösen oder geschäftlichen Zwecken unternommen.

Im Mittelalter wurde das Prinzip der Ruhetage beibehalten, Bauern und Handwerker arbeiteten meist aber trotzdem durchgehend. Bezahlte Feiertage gab es noch keine. Deshalb forderten Handwerksgesellschaften laut Verdi einen "Blauen Montag" als arbeitsfreien Tag. Die gesetzliche Sonntagsruhe wurde erst 1895 angeordnet.

Das moderne Konzept von bezahltem Urlaub entwickelte sich während des 19. und 20. Jahrhunderts mit der Arbeiterbewegung. Laut dem Deutschen Historischen Museum legten Karl Marx und Friedrich Engels mit dem "Kommunistischen Manifest" den Grundstein der Arbeiterbewegung im Jahr 1848. Sie forderten mehr Rechte für die Arbeiterklasse. Zu der Zeit lebten die beiden deutschen Philosophen in London. In Deutschland versuchte Ferdinand Lassalle die Situation für die Arbeiterklasse zu verbessern. Die bürgerliche Revolution sorgte dafür, dass viele Arbeiter begannen, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen, um ihre Wünsche durchzusetzen.

Bezahlten Urlaub gibt es offiziell seit 1903

Die erste gesetzlich festgeschriebene Urlaubsregelung gab es im Jahr 1903. Laut Verdi setzte sich der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter als erste Arbeitergruppe durch und erkämpfte sich drei freie, bezahlte Tage im Jahr. Anschließend folgten auch andere Arbeitergruppen dem Beispiel und setzten bezahlten Urlaub durch. Mit der Zeit nahm die Anzahl der geforderten freien Tage zu. 

Zur NS-Zeit wurde die Bewegung aber gestoppt. Am 2. Mai 1933, einen Tag nach dem "Tag der Arbeit" stürmten Mitglieder der SA Büros und Redaktionshäuser der freien Gewerkschaften. Die Funktionäre wurden laut dem Deutschen Historischen Museum verhaftet, das Gewerkschaftsvermögen wurde beschlagnahmt. Im selben Jahr, im November, wurde die berühmte NS-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" gegründet. Ziel war es, die Arbeitergemeinschaft durch einen höheren Urlaubsanspruch und Freizeitaktivitäten zu integrieren. Das Ganze wurde aber als Propaganda genutzt. Auch Fernreisen wurden angeboten. Nach dem Zweiten Weltkrieg konnten die Gewerkschaften ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ihnen gelang es in den 60er- und 70er-Jahren in fast allen Branchen den gesetzlichen Mindesturlaub durch Tarifverträge auszudehnen. 

Geschichte des Urlaubs: Wie viele freie Tage gibt es in Deutschland?

1977 betrug der durchschnittliche Urlaubsanspruch laut Verdi 24 Tage. Diese Zahl ist auch im Bundesurlaubsgesetz festgehalten, das 1963 verabschiedet wurde. Darin steht, dass jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub hat. Der tatsächliche Urlaubsanspruch richtet sich aber nach der Anzahl der Arbeitstage. Da Samstag als Werktag gilt, muss der Mindestanspruch angepasst werden. Laut dem Statistischen Bundesamt haben Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub. Die tatsächlichen freien Tage liegen in ganz Deutschland aber weit darüber. Laut haufe.de ist Bayern mit einem durchschnittlichen vertraglichen Urlaubsanspruch von 28,3 Tagen Spitzenreiter. Mit 13 gesetzlichen Feiertagen kommen Arbeitnehmer in Bayern also durchschnittlich auf 41,3 freie Tage.