Ist Grillen im Park erlaubt?
Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Wer keinen Garten hat, tut es auch gerne in Parks. Doch ist es erlaubt im Park zu grillen? Wann droht ein Bußgeld?
Spätestens seit dem Hitzewochenende zu Pfingsten ist die Grillsaison in Deutschland offiziell eröffnet. Endlich wird wieder mariniert und gebrutzelt. Doch Vorsicht: Obwohl Grillen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen gehört, gibt es hierzulande klare Regeln.
Um den Beschwerden der Nachbarn beim Grillen auf dem Balkon aus dem Weg zu gehen, treibt es viele Menschen mit Einweg-Grill und Holzkohle in die Parks der Städte. Doch ist es überhaupt erlaubt, in den öffentlichen Grünanlagen zu grillen, und wenn ja, was für Regeln gelten? Wann ist es erlaubt, und wann riskiert man ein Ordnungsgeld? Alles rund ums Thema Grillen im Park, lesen Sie in diesem Artikel.
Ist Grillen im Park erlaubt?
Euphorie kann ein sehr kurzweiliges Gefühl sein. So kann es sein, dass Sie nichtsahnend mit Grill, Kühltasche und Verpflegung für eine Fußballmannschaft in einen Park spazieren und den Grill anwerfen, um schließlich vom Ordnungsamt zu einem Bußgeld verdonnert und zum Einpacken aufgefordert zu werden. Was ist passiert, fragen Sie sich. Nichts weiter, als dass Sie einem gewaltigen Trugschluss aufgesessen sind: Viele Grillfans haben schlicht nicht auf dem Schirm, dass Grillen generell in Parks in Deutschland verboten ist.
Doch es gibt Ausnahmen, die die Regel bestätigen. So weisen Schilder explizit daraufhin, wenn in Parkanlagen das Grillen erlaubt ist und zu welchen Bedingungen. Doch gibt es eigentlich eine bundesdeutsche Regelung zum Grillen in Parks?
Grillen im Park: Ungleiche Gesetze in den Bundesländern
Genauso wie es Abweichungen in der Frage nach legalen Grill-Parks gibt, ist auch die Lage in Deutschland uneinheitlich, da das sogenannte Waldgesetz, das Grillen im öffentlichen Raum regelt, Ländersache ist und daher prinzipiell der Gestaltungsfreiheit derselben unterliegt. Legal ist Grillen im Park allerdings grundsätzlich nirgendwo, egal ob in Berlin, Hamburg oder Baden-Württemberg. Viele Menschen wollen nicht durch den Rauch belästigt werden und schließlich besteht bei Trockenheit und Hitze immer auch die Gefahr eines Flächenbrands, und zwar nicht nur in Wäldern.
Übrigens: In der Fächerstadt sind die Möglichkeiten im Freien zu grillen stark eingeschränkt. Anders sieht es dagegen mit Grillplätzen in der Karlsruher Umgebung aus, in der auf zahlreichen Freiflächen ganz legal gebrutzelt werden darf.
Grillen im Park: Welche Bußgelder drohen, wenn ich trotzdem grille?
Wer es dennoch darauf anlegt, in einer Zone oder Park zu grillen, in dem das Grillen ausdrücklich nicht gestattet ist, der riskiert etwa in Karlsruhe laut grillplatz.org ein Bußgeld von bis zu 100 Euro und in Köln laut dem Kölner Stadtanzeiger zunächst ein Verwarngeld von 55 Euro. Generell bewegen sich die Bußgelder für illegales Grillen in Parkanlagen bundesweit zwischen 50 und 500 Euro. Richtig ins Geld geht dagegen unerlaubtes Grillen in Wäldern, das hohe Brandgefahren birgt und laut Bußgeldkatalog etwa in Brandenburg mit 100.000 Bußgeld bestraft werden kann.
Strenge Regeln beim Grillen: Wann darf im Park gegrillt werden?
Selbst wenn Grillen in bestimmten Parks erlaubt ist, gelten strenge Regeln, um ein kontrolliertes Grillen zu ermöglichen und die Belästigung gegenüber anderen stark einzuschränken. Oftmals sind in Parks, in denen das Grillen erlaubt ist, nur bestimmte Bereiche, sogenannte Grillzonen im Park für das Brutzeln freigegeben und mit Schildern ausgewiesen.
Aber auch in den Grillzonen selbst gibt es Einschränkungen. Laut Bußgeldkatalog muss etwa je nach Bundesland ein bestimmter Mindestabstand zum Boden eingehalten werden, damit der Untergrund keinen Schaden nimmt und die Grasnarbe nicht beschädigt wird.
Einweggrill aus Aluminium, Glutreste & Co: Worauf Sie beim Grillen im Park achten sollten
Ein großes Problem beim Grillen sind laut Geo die beliebten Einweggrills, die für gewöhnlich ohne Untersatz den Boden gestellt werden und dabei die Grasnarbe erheblich schädigen. Die Stadt Hamburg empfiehlt daher, komplett auf den Einweggrill zu verzichten, da dieser nebenbei auch nicht recycelbaren Aluminium-Müll produziere. Die Stadt Köln geht noch weiter, und hat die Nutzung von Einweggrills in Parks ganz verboten.
Die Zeitschrift Geo rät stattdessen zu "mitnahmefähigen Alternativen" wie den kleinen Kugelgrill, einen faltbarer Grill oder zu einem Eimergrill mit Füßen. Ein weiteres großes Problem, sowohl beim illegalen als auch beim erlaubten Grillen im Park, ist der hohe Müllanteil. "Pro Woche fallen zirka 30 Kubikmeter Abfall an", teilt das Amt für Vermögen und Bau auf Anfrage dieser Redaktion mit, und zwar nur im Schlossgarten-Park, in dem Grillen übrigens untersagt ist.
Auch andere Städte im Land sehen sich einem großen Müllproblem in Verbindung mit Grillen in Parks konfrontiert. Die Stadt Köln appelliert daher an grillende Parkbesucher, die anfallenden Essensreste nicht in den öffentlichen Mülleimern zu entsorgen und die heiße Asche vor dem Verlassen des Parks abzulöschen. Die Stadt Hamburg hat für Glutreste zudem extra rote Behälter aufgestellt.