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Haustiere
05.01.2024

Diese Pflichten müssen Hundehalter einhalten - sonst drohen hohe Strafen

Wer einen Hund als Haustier hat, muss sich an einige Pflichten halten.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Hunde-Besitzer müsse einige Pflichten beachten, da andernfalls teilweise hohe Strafen drohen. Hier bekommen Hunde-Halter die wichtigen Infos.

Der Hund gilt sprichwörtlich auch als bester Freund des Menschen. Damit auch der Mensch zum besten Freund des Hundes und auch seiner Mitmenschen wird, gibt es Pflichten für Hundehalter in Deutschland. Alle Hunde-Herrchen und -Frauchen und diejenigen, die es werden möchten, sollten diese Pflichten kennen und befolgen. Sie betreffen verschiedene Bereiche und Aspekte der Hundehaltung. Außerdem können sie sich je nach Bundesland sowie nach Städten und Kommunen unterscheiden. Und manche Richtlinien sind erst 2023 neu hinzugekommen. Wer die Pflichten als Hundebesitzer oder Hunde-Züchter nicht beachtet, muss teilweise mit hohen Strafen und unangenehmen Folgen rechnen.

Pflichten für Hunde-Besitzer: artgerechte Haltung

Wer einen Hund als hat, muss genau wissen, was sein Schützling benötigt. Darüber sollte sich jeder Hundehalter bereits vor der Anschaffung des Haustiers im Klaren sein. Dafür gibt es sogar das Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, dass der Halter sein Tier artgerecht ernähren, pflegen und halten muss. Wer gegen diese Vorschriften verstößt oder dem Hund Schmerzen und Leid zufügt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Neu seit 2023: Unter anderem ist die Anbindehaltung nun verboten

Genauer geregelt ist der Tierschutz von Hunden in der neuen Tierschutzhundeverordnung, die seit 2022 gültig ist und in ihrer aktuellen überarbeiteten Form mit Änderungen seit Januar 2023 geändert ist. Die Richtlinien betreffen die Haltung, die Erziehung, die Zucht und das Training von Hunden. Darin ist etwa festgeschrieben, dass ein Hund ausreichend Auslauf im Freien haben muss, oder bei der Erziehung des Hundes keine schmerzhaften Mittel wie etwa Stachelhalsbänder in Einsatz kommen dürfen. Außerdem ist etwa seit dem 1. Januar 2023 die Anbindehaltung verboten.

Pflichten für Hunde-Besitzer: Hundesteuer zahlen

Die Haltung von einem Hund muss beim Wohnsitz angemeldet werden. Denn in Deutschland müssen die meisten Hunde-Besitzer pro Tier eine sogenannte Hundesteuer zahlen. Die zuständige Stelle ist das Steuer- und Stadtkassenamt der betreffenden Gemeinde, denn die Hundesteuer wird auf kommunaler Ebene verwaltet. Ein Welpe wird nach Vollendung des 3. Lebensmonats steuerpflichtig und Käufer von älteren Hunden haben - je nach Gemeinde - meist zwei bis vier Wochen nach Erhalt Zeit für die Steueranmeldung.

Die Steuer soll der Bestand an Hunden im Gemeindegebiet begrenzen, vor allem in Großstädten. Doch auch für kleine Gemeinden führt eine niedrigere Zahl an Hunden zu weniger Hundekot in öffentlichen Parks oder Flächen.

Wie hoch die Steuer ist, kann die Kommune entscheiden. In Nürnberg liegt etwa die Hundesteuer bei 132 Euro pro Hund. In Berlin sind es für den ersten Hund 120 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180. In Hamburg sind es 90 Euro pro Hund. Nicht jede Stadt verlangt die Steuer und in manchen Städten kann man sich je nach Fall davon befreien lassen. Eine Information, wie hoch die Hundesteuer in der eigenen Gemeinde ausfällt, erhält man bei der Stadtverwaltung oder im Rathaus.

Nicht überall Pflicht für Hundehalter: Meldung im Hunderegister

Zusätzlich zur steuerlichen Erfassung gibt es in manchen Bundesländern und Großstädten - etwa Hamburg, Berlin oder Niedersachsen - ein sogenanntes Hunderegister. Als Hundehalter ist man dort verpflichtet, den Hund in diesen Hunderegistern anzumelden. Allerdings ersetzt dies auch gleichzeitig die Anmeldung zur Hundesteuer. 

Voraussetzungen für einen Eintrag im Hunderegister sind für gewöhnlich eine Hundehaftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung des Hundes mittels eines Mikrochips. Die Anmeldung ist oftmals auch online, per Telefon oder schriftlich möglich.

Nicht überall vorgeschrieben: Hunde-Haftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung ist nur in manchen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Bundesländer sind:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen.

Für bestimmte, als gefährlich geltende Hunderassen - also etwa Kampfhunde - ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht in folgenden Bundesländern verpflichtend:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen.

Keine gesetzliche Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es dagegen nur in:

  • Bayern
  • Mecklenburg-Vorpommern

Dennoch raten Experten und Fachmagazine allen Hundebesitzern zu einer solchen Versicherung, da jeder Hundebesitzer per Gesetz für Schäden haftet, die sein Tier verursacht. Je nach Personen- oder Sachschaden können die entstehenden Summen für einen Hundehalter zur finanziellen Katastrophe werden.

Pflichten für Hunde-Besitzer: Leinenpflicht und Maulkorbpflicht

Wer mit einem Hund Gassi geht, muss sich in manchen Stadtgebieten und an Orten wie Friedhöfen, Fußgängerzonen, Gaststätten oder im Wald an eine Leinenpflicht halten. Diese Gebiete sind oft explizit ausgeschildert. Die Leinenpflicht soll den Mitmenschen, aber auch anderen Tieren wie Bodenbrütern, zur Sicherheit dienen. Hamburg und Berlin sind zudem die einzigen Bundesländer, in denen es eine allgemeine Leinenpflicht gibt. 

In den meisten Bundesländern gilt außerdem Maulkorbpflicht für bestimmte Hunderassen, sogenannte Listenhunde, häufig in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Anlagen oder Plätzen mit viel Menschenandrang. Welche Hunde an solchen Orten grundsätzlich nur mit Maulkorb und Leine mitgeführt werden dürfen, variiert auf kommunaler Ebene. Die zulässige Leinenlänge ist zudem oft von der Gemeinde festgelegt. Auch hier sollte sich der Hundehalter vor Ort informieren.

In Niedersachsen Pflicht für Hundehalter: Sachkundenachweis

Eine besondere, ausnahmslose Pflicht gibt es ausschließlich in Niedersachsen: Das Bundesland verlangt von jedem Hundebesitzer einen Sachkundenachweis, der auch Hundeführerschein genannt wird. Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Rasse eines Hundes. 

Dennoch kommen auch in anderen Bundesländern vereinzelt Nachweispflichten in Einsatz: In Sachsen, Bremen und Bayern kann die Ortspolizeibehörde gegebenenfalls Regelungen zur Nachweispflicht erlassen. 

Außerdem gibt es in manchen Bundesländern Sachkundenachweis für Halter von bestimmten Hunderassen. Dazu gehören: 

  • Berlin
  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt.

Pflicht für Hunde-Besitzer: Kotbeutel dabei haben

Herrchen oder Frauchen sind dafür zuständig, dass beim Gassigehen nichts von den Hinterlassenschaften des Haustiers übrig bleibt. Hundehalter müssen deshalb immer den Kot ihres Hundes entfernen. In so gut wie allen kommunalen Satzungen steht mittlerweile eine Beseitigungspflicht für Hundekot auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und in Grünanlagen festgeschrieben. 

Wer dabei erwischt wird, wie er den Hundehaufen einfach liegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses fällt vielerorts saftig aus: In Berlin kostet das Liegenlassen von Hundekot auf dem Gehweg bis zu 300 Euro, in Grünlanlagen sogar 1500 Euro. Die Stadt München schreibt zum Thema Hundekot, es werde "ein Bußgeld von mindestens 75 Euro fällig, bei Verschmutzungen von Spielplätzen oder Spiel- und Liegewiesen beträgt das Regelbußgeld 350 bzw. 250 Euro".