Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Pflege: Kosten für das Pflegeheim: Wie hoch sind sie bei Pflegegrad 5?

Pflege
17.04.2024

Kosten für das Pflegeheim: Wie hoch sind sie bei Pflegegrad 5?

Pflege und Verpflegung geht ins Geld. Entscheidend ist auch der Pflegegrad.
Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild)

Die Intensiv-Pflege in einem Pflegeheim geht ins Geld und ist abhängig vom Pflegegrad. Doch wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 5 und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Bei einem erheblichen Pflegebedarf plus hohem Alter ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht selten das örtliche Pflegeheim die beste Wahl für den Lebensmittelpunkt. Allerdings kann die Intensivpflege in einer Pflegeeinrichtung je nach Pflegegrad von 1 bis 5 ganz schön ins Geld gehen.

Wir erklären, wie hoch die Pflegeheim-Kosten bei Pflegegrad 5 sind, welchen Zuschuss die Pflegekasse beisteuert und wie hoch der Eigenanteil ist.

Pflegeheim: Kosten für Pflege, Verpflegung und Unterkunft gehen ins Geld

Die nicht unerheblichen Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim müssen laut Bundesgesundheitsministerium zunächst vor allem für die intensive Pflege aufgewandt werden, die entsprechend die Aufwendungen der häuslichen Pflege bei weitem übertreffen. Doch auch die Verpflegung und Unterkunft sowie Investitionen und Komfortleistungen fallen als weitere Kostenfaktoren an.

Am Ende des Tages sind die Kosten für ein Platz im Pflegeheim aber von dem jeweiligen Pflegegrad, der Pflegeeinrichtung und dem Bundesland abhängig.

Pflegeheim: Kosten hängen vom Pflegegrad und dem Bundesland ab

Grundsätzlich muss gerade zu Beginn ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu den Pflegekosten vom Versicherten selbst getragen werden. Die Pflegeheim-Zuzahlung beträgt laut dem Pflegeportal pflege.de bundesweit im Schnitt rund 2411 Euro (Stand 2023). Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Es lässt sich nicht sagen, welche Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 5 entstehen, denn insgesamt hängt die Höhe der Beträge für den Eigenanteil stark vom jeweiligen Bundesland ab. Am höchsten ist dieser im Saarland (2847 Euro), dicht gefolgt von Baden-Württemberg (2845 Euro), am niedrigsten ist er mit Abstand in Sachsen-Anhalt (1868 Euro).

Im Unterschied zu den Schwankungen der Pflegeheim-Kosten in den Bundesländern, ist der Zuschuss der Pflegekasse ein Fixbetrag. Doch wie wie hoch ist er für den Pflegegrad 5?

Kosten Pflegeheim: So viel übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5

Je nach Pflegebedarf übernimmt die Pflegekasse einen bestimmten Betrag, der bei Pflegegrad 5 am höchsten ausfällt und zwar 2005 Euro.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürften hingegen laut dem Bundesgesundheitsministerium nur äußerst selten eine vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Tun sie es doch, können sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat dafür nutzen.

Wie hoch ist der Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten im Heim?

Seit Januar 2022 gibt es laut dem NDR-Ratgeber abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den Eigenanteil der Pflegekosten. Es gilt also: Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der Leistungszuschlag der Pflegekasse. Bis Ende 2023 galt:

  • bis zwölf Monate Aufenthalt: 5 Prozent des Eigenanteils
  • ab zwölf Monaten Aufenthalt: 25 Prozent des Eigenanteils
  • ab 24 Monaten Aufenthalt: 45 Prozent des Eigenanteils
  • ab 36 Monaten Aufenthalt: 70 Prozent des Eigenanteils

Zum 1. Januar 2024 wurden die Zuschüsse im Rahmen der Pflegereform 2023 erhöht und angepasst. Nun gelten diese gestaffelten Zuschüsse:

  • bis zwölf Monate Aufenthalt: 15 Prozent des Eigenanteils
  • ab zwölf Monaten Aufenthalt: 30 Prozent des Eigenanteils
  • ab 24 Monaten Aufenthalt: 50 Prozent des Eigenanteils
  • ab 36 Monaten Aufenthalt: 75 Prozent des Eigenanteils

Übrigens: Auch wenn Angehörige die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen, kann mit dem sogenannten Pflegegeld der Pflegekasse gerechnet werden. Außerdem können längst nicht alle Pflegebedürftige die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim mit eigenen Mitteln aufbringen. Sie können Hilfe zur Pflege beantragen.