Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Pflege: Pflegegeld: Wem steht es zu?

Pflege
21.03.2024

Pflegegeld: Wem steht es zu?

Wer daheim privat gepflegt wird, kann das Pflegegeld bekommen.
Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

Für die häusliche Pflege kann die Pflegekasse eine bestimmte Leistung zahlen: das Pflegegeld. Aber wer bekommt es? Alle Infos gibt es hier.

Wer im Alter oder aufgrund gesundheitlicher Probleme besondere Pflege braucht, muss dafür nicht unbedingt in ein Pflegeheim oder auf spezielle Pflegeleistungen zurückgreifen. Viele Menschen entscheiden sich dafür, die häusliche Versorgung selber zu organisieren. Sie werden dann beispielsweise von Familienmitgliedern oder Freunden gepflegt. Um auch hier eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, gibt es das sogenannte Pflegegeld. Aber wer hat Anspruch darauf und wie hoch fällt es aus? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Pflegegeld: Wem steht es zu?

Pflegebedürftige sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Wer sich dazu entscheidet, von Familienmitgliedern, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen gepflegt zu werden, bekommt von der Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Denn die Pflege zu Hause hat laut Gesetz Vorrang vor einer Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Eine Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist. Außerdem muss laut dem Ministerium mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anrecht auf das Geld.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Pflegegeld von der Pflegekasse direkt auf das Konto überwiesen - und zwar nicht der pflegenden Person, sondern der pflegebedürftigen Person.

Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Und: Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen haben laut BMG Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.

Pflegegeld: Wie hoch ist es?

Wie hoch das Geld ausfällt, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Außerdem wurde das Pflegegeld im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 erhöht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird die monatliche Leistung folgendermaßen gestaffelt:

Pflegegeld: Wie muss es eingesetzt werden?

Für den Einsatz des Pflegegeldes gibt es keine zwingende Vorgabe. Die pflegebedürftige Person kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und "gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter", schreibt das BMG. Das heißt: Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

Übrigens: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Dann erhalten sie körperbezogene Pflegemaßnahmen oder pflegerische Betreuung - und können unter Umständen anteilig Pflegegeld bekommen.