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Pflege
07.05.2024

Vorbehaltsaufgaben in der Pflege: Was ist das genau? - Experte erklärt

In der Pflege gibt es sogenannte "Vorbehaltsaufgaben". Was das bedeutet, erfahren Sie hier.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Vorbehaltsaufgaben sind in Deutschland bestimmten Berufsständen vorbehalten. Was das für den Bereich Pflege bedeutet, erklären wir Ihnen anhand von Beispielen.

Wer sich mit dem Thema Pflege auseinandergesetzt hat, ist das eine oder andere mal sicherlich über den Begriff "Vorbehaltsaufgabe" gestolpert. Damit ist gemeint, dass es in Deutschland bestimmte Aufgabenbereiche gibt, die ausschließlich von speziell ausgebildetem Pflegefachpersonal wahrgenommen werden können. Diese Aufgaben werden als Vorbehaltsaufgaben bezeichnet und sind nicht zu verwechseln mit Vorbehaltsaufgaben im Kontext von Gesetzgebungsverfahren von Bund und Ländern.

Übrigens: Die Pflegereform 2023 bringt zahlreiche Änderungen für Pflegebedürftige, Fachpersonal und Angehörige mit sich. Größere Auswirkungen auf die Pflegegrade 1 bis 5 und ihre Leistungen hat die Reform allerdings nicht.

Vorbehaltsaufgaben in der Pflege: Was ist das ?

Vorbehaltsaufgaben in der Pflege sind Tätigkeiten, die nur von qualifiziertem Pflegefachpersonal ausgeführt werden dürfen und in denen die Pflegefachperson berechtigt ist, vollständig autonom entscheiden und handeln zu dürfen. Wie die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) auf ihrer Website schreibt, decken die Vorbehaltsaufgaben jenen Bereich ab, in dem beruflich Pflegende unersetzbar sind und somit eine große Bedeutung für den Beruf haben. Zudem solle mit der Regelung die Pflegequalität im Allgemeinen sichergestellt und Menschen vor unsachgemäßer Pflege geschützt werden.

Die Aufgabenfelder wurden zum 1. Januar 2020 erstmals konkret bestimmt und sind seitdem rechtlich in Paragraf 4 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes festgehalten. Die pflegerischen Aufgaben umfassen zusammengefasst:

  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Der Aufgabenvorbehalt gilt ausschließlich für ausgebildetes Pflegefachpersonal – also alle Menschen, die nach dem Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden oder ein Studium absolviert haben. Einschränkungen bestehen laut VdPB lediglich für Pflegepersonen, die spezifisch für die Pflege von Kindern oder alten Menschen ausgebildet wurden. "Sie dürfen die Vorbehaltsaufgaben zunächst nur für die jeweiligen Altersgruppen wahrnehmen", schreibt der VdPB.

Übrigens: Wer seine Angehörigen pflegt, fragt sich häufig, ob und wie viel er dafür Geld erhält. Wer wegen der Pflege eines Angehörigen der Arbeit fernbleibt, kann für diese Zeit zudem Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Pflege: Beispiele für Vorbehaltsaufgaben von einem Experten

Zwar sind die Vorbehaltsaufgaben in der Pflege rechtlich geregelt, dennoch ist es insbesondere für Laien nicht so leicht zu verstehen, welche Aufgaben genau dem Pflegefachpersonal vorbehalten sind. Wir haben dazu Bernhard Krautz vom VdPB befragt, der auf 30 Jahre Erfahrung in der Pflege als Krankenpfleger und Pflegedienstleiter zurückblickt. Krautz macht die Vorbehaltsaufgaben des Pflegefachpersonals am Beispiel eines neu ins Pflegeheim eingezogenen Bewohners fest.

Laut Krautz erstrecken sich die Erhebung und auch die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs nicht selten über mehrere Tage. "Wenn ein Bewohner in ein Pflegeheim einzieht, geht es darum, dass sich die Fachkraft pflegerisch mit ihm beschäftigt und auch die Angehörigen und seine Vorlieben aber auch No-Gos und Routinen im Alltag betrachtet." Im Zusammenspiel mit dem durch den Medizinischen Dient vergebenen Pflegegrad, müsse die Fachkraft dann ein Gefühl dafür entwickeln, in welchen Bereichen ein Pflegebedürftiger Hilfe benötigt und vor allem in welchem Maße. "Ziel der Pflege ist es, Selbständigkeit zu fördern oder zu erhalten. Eine Fachkraft muss sich dann also Fragen stellen, wie: "Wo steht der neue Bewohner mit seinen Fähigkeiten? Wie weit reichen Mobilität und kognitive Fähigkeiten? Was kann der Bewohner noch allein, bei was benötigt er Hilfe?"

Am Beispiel des neuen Bewohners müsste dann überlegt werden, ob dieser, wenn er mit einem Pflegegrad 4 ins Heim käme, beispielsweise noch die Körperpflege selbst vornehmen kann, oder ob die Pflegekraft einen Teil davon übernehmen muss. Erst wenn diese Aspekte geklärt seien, könne die eigentliche Pflege geplant werden. "Die Pflegefachkraft muss dann Überlegungen anstellen, auf welche Art und Weise die Pflege erfolgen soll. Benötigt der neue Bewohner eine komplette Körperpflege durch einen Mitarbeiter und kann diese im Bad erfolgen, oder ist zunächst nur eine Teilkörperwäsche im Bett möglich?" Wichtig sei laut Krautz bei diesem Punkt auch, den früheren Tagesrhythmus des Pflegebedürftigen und dessen Gewohnheiten im Hinterkopf zu behalten.

Durchführung der Pflege zählt nicht zu den Vorbehaltsaufgaben

Im nächsten Schritt komme es zur Durchführung, die nicht Teil der Vorbehaltsaufgaben sei und deshalb nicht zwangsläufig von einer Pflegefachkraft vorgenommen werden müsse. Trotzdem sei dies weiterhin möglich, betont Krautz. "Das ist tatsächlich auch bei vielen Kräften vom Fach ein Missverständnis, denn es geht eigentlich darum, dass die Pflegefachkraft entscheiden kann, ob sie die Durchführung, also in unserem Beispiel die Körperpflege, selbst durchführt oder diese an Assistenz- oder Hilfskräfte delegiert. Die Pflegefachkraft kann diese Art von Tätigkeiten aber durchaus noch selbst ausführen, denn die Vorbehaltsaufgaben bedeuten nicht, dass die Pflegefachkraft sich den ganzen Tag ausschließlich mit Planungsaufgaben beschäftigt."

Erst nach der Durchführung der Pflegemaßnahme kommt es zum dritten Punkt der Vorbehaltsaufgaben: Der Evaluation. Diese erfolge in regelmäßigen Abständen und solle feststellen, ob die Art und Weise, wie die Pflege durchgeführt wird zu dem neuen Bewohner und seinem Zustand passt. "Gehen wir davon aus, dass unser Bewohner aus dem Beispiel eine komplizierte Hautsituation hat, müsste man sich fragen, ob sich der Zustand der Haut verbessert oder vielleicht verschlimmert hat. In letzterem Fall müsste man die Pflege dann anpassen, also beispielsweise das Präparat wechseln, mit dem die Körperpflege vorgenommen wird."

Krautz weist zum Abschluss darauf hin, dass im Bereich der Vorbehaltsaufgaben das ärztliche Weisungsrecht eingeschränkt sei. Allerdings läge es im Aufgabenfeld einer Pflegefachperson, ärztlich veranlasste Maßnahmen sinnvoll in die Pflege zu integrieren.

Gut zu wissen: Der Pflegegrad 1 nimmt eine Sonderstellung unter den Pflegegraden in Deutschland ein. Welche Leistungen und Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen.