Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozesse: Anstiftung zum Mord - Ehepaar verurteilt

Prozesse
04.04.2023

Anstiftung zum Mord - Ehepaar verurteilt

Das angeklagte Ehepaar (vorne l. und 2.v.r) zu Beginn des Prozesses (Archivbild).
Foto: Marcus Brandt, dpa/Pool, dpa

Eine Ärztin und ein Unternehmer sollen versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren. Das sieht das Landgericht Hamburg als erwiesen an.

Wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord sind eine Ex-Schönheitschirurgin und ihr Ehemann zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass die 49 Jahre alte Ärztin und der 52 Jahre alte Unternehmer versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren, der den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte, die zuletzt mit ihrem Ehemann in Stuttgart lebte, in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

"Das ist ein außergewöhnlicher Fall", sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Zum einen, weil ein solches Verbrechen nicht häufig vorkomme, zum anderen weil zwei ehemals beruflich erfolgreiche Menschen zu so einer Tat fähig seien. Sie bescheinigte den beiden Angeklagten "eine enorme Fallhöhe", aber Verbrechen kämen in allen Gesellschaftsschichten vor.

Die 49 Jahre alte Ärztin wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der 52 Jahre alte Unternehmer wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und acht Monate gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihre Mandanten. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.