Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Schufa: Schufa Eintrag: Wie lange ist er gespeichert?

Schufa
30.06.2023

Schufa Eintrag: Wie lange ist er gespeichert?

Das wohl bekannteste Unternehmen für Bonitätsauskünfte: die Schufa.
Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

Egal ob beim Kredit oder dem Vertrag für die neue Mietwohnung: Jeder Mensch ist wenigstens einmal im Leben von Schufa-Ausfkünften abhängig. Doch wann werden negative Einträge eigentlich gelöscht?

In die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) werden fast alle Menschen eingetragen, die ein Girokonto eröffnet oder einmal einen Kredit aufgenommen haben. Laut der Verbraucherzentrale Deutschland wurde die Schufa unter anderem für Banken, Sparkassen, Versandhäuser, Kaufhäuser, Kreditkarten- und Leasing- sowie für Wohnungsbaugesellschaften eingerichtet.

Übrigens: Eine Expertin von der Verbraucherzentrale Bayern verrät, was sie derzeit bei Bausparverträgen beachten müssen.

Die Idee: Die Schufa sammelt Daten und kann dann darüber Auskunft geben, wenn jemand seine Rechnungen, Kredite und Ratenkäufe nicht bezahlen kann. Davon profitieren die Partner-Unternehmen der Schufa, die einerseits selbst Daten an die Schufa liefern und im Gegenzug Informationen über Kunden abrufen können.

Unternehmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten, können Stromanbieter, Onlinehändler, Telekommunikationsanbieter und Wohnungsgenossenschaften sein. Andere Gläubiger aus dem privaten Umfeld - wie beispielsweise Vermieter - können nicht Vertragspartner der Schufa sein. Sie können aber beispielsweise bei der Wohnungsbesichtigung eine sogenannte "BonitätsAuskunft" verlangen. Diese ist vom potentiellen Mieter zu beschaffen und zu bezahlen.

Negativer Schufa-Score - Bestellen nur noch per Vorkasse

Wird beispielsweise ein Kredit bei einer Bank aufgenommen, wird dies der Schufa gemeldet - mit den meisten Vorgängen, die mit dem Kredit einhergehen. Kann der Kreditnehmer Wochen oder Monate später die Raten nicht mehr bedienen, ohne eine Einigung mit der Bank gefunden zu haben, erhält er einen negativen Schufa-Eintrag.

Dies kann nachträglich beeinflussen, ob der Kreditnehmer in Zukunft noch auf Raten bei einem Online-Händler kaufen darf, oder ob er einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen kann.

Denn laut Verbraucherzentrale haben frühere negative Einträge einen Einfluss auf Ihren "Schufa-Score". Dieser bildet die "wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit" eines Kunden ab und kann von Unternehmen abgerufen werden, die sich über Ihre Kreditwürdigkeit informieren wollen. "Je schlechter Ihr Wert ist, desto schlechter können dann auch die Tarife und Preise sein, die Ihnen angeboten werden - bis hin zur Ablehnung eines Vertrags", schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website.

Schufa: Wie lange werden die Einträge gespeichert?

Die Daten liegen so lange bei der Schufa, wie ein Kredit oder auch eine Bürgschaft laufen. Haben Sie also die Raten eines Kaufs immer pünktlich beglichen und auch Ihren Kredit abbezahlt, löscht die Schufa diese Einträge mit Erledigung des Vorgangs.

Aber was geschieht mit negativen Einträgen? Diese werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht - vorausgesetzt der Vorgang ist abgeschlossen. Neben den Kreditdaten sind auch Daten aus dem Schuldnerverzeichnis bei der Schufa hinterlegt. Diese werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht und auch die Schufa muss dann den Vermerk entfernen.

Schufa: Sonderfall Privatinsolvenz

Für Privatinsolvenzen galt bis vor Kurzem ebenfalls die Frist von drei Jahren zur Löschung. Dem ist seit Kurzem nicht mehr so. Wie der MDR berichtete, hatte ein Mann aus Norddeutschland gegen die Schufa geklagt. Denn nach der Privatinsolvenz war sein Eintrag aus dem bundesweiten Insolvenzportal nach sechs Monaten gelöscht worden. Die Schufa jedoch rief den Eintrag über den Mann aus dem Insolvenzportal ab, speicherte diesen jedoch für drei Jahre. Der Mann erhielt laut eigenen Angaben deshalb eine Mietwohnung nicht. Mit seiner Klage bekam er vor dem Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein recht. Die Schufa zog vor den Bundesgerichtshof, dieser wolle aber laut MDR-Bericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Denn vor dem EuGH lägen derzeit noch zwei Verfahren ähnlicher Art.

Auf die Schufa-Praktiken hatten die Verhandlungen offenbar aber schon einen Effekt. Wie eine Sprecherin der Schufa gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte, werde man zukünftig die Speicherdauer für Einträge von Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzen. Mit diesem Schritt wolle man Klarheit und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.