Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Verbandskasten im Auto: Was muss drin sein und wie lange ist er haltbar?

Erste-Hilfe-Material
07.05.2024

Verbandskasten im Auto: Was muss drin sein und wie lange ist er haltbar?

In jedem Auto sollten sich Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste befinden.
Foto: Christin Klose, dpa

Der Verbandskasten im Auto ist gesetzlich vorgeschrieben und kann Leben retten. Hierbei sollten Autofahrer und -fahrerinnen stets auf ein paar Dinge achten.

Jeder hofft wohl, dass er niemals einen Verbandskasten benötigen wird. Sollte man dennoch in einen Unfall verwickelt sein oder aber an einer Unfallstelle vorbeikommen, so kann das Erste-Hilfe-Material goldwert sein.

Deshalb ist in jedem Pkw auf deutschen Straßen ein gültiger Verbandskasten Pflicht. Das schreibt die DIN 13164 und der Paragraph 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Nach der im Februar 2022 aktualisierten Norm sind inzwischen zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten. Wer aber noch einen Verbandskasten der DIN 13164 Januar 1998 oder Januar 2014 besitzt, darf diesen weiter verwenden und muss die Masken nicht ergänzen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Erste-Hilfe-Material noch gültig ist.

Was im Verbandskasten enthalten sein muss

Folgende Bestandteile müssen laut ADAC in einem Verbandskasten enthalten sein:

  • 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm

  • 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm

  • 2 Verbandpäckchen

  • 1 Verbandpäckchen

  • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1

  • 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm

  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm

  • 2 Fixierbinden

  • 3 Fixierbinden

  • 1 Dreiecktuch

  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm

  • 1 Erste-Hilfe-Schere

  • 4 Einmalhandschuhe

  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre

  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset

  • 1 Verbandpäckchen K

Mittlerweile ist nur noch ein Dreieckstuch statt zwei enthalten. Das Verbandtuch (40 x 60 cm) findet sich gar nicht mehr im Verbandskasten.

Wie lange ein Verbandskasten haltbar ist

Und wie lange ist ein Verbandskasten haltbar? Diese Frage stellen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Laut dem ACV Automobilclub ist der Inhalt vier Jahre haltbar. Wer nicht weiß, wie alt sein Verbandskasten ist, der erhält beim Blick auf die Materialien Antwort. Denn einige besitzen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist dieses abgelaufen, muss der Verbandskasten ausgetauscht werden. Schließlich erfüllt er dann nicht mehr die Mindestanforderungen der DIN-Norm und es besteht das Risiko, dass die Materialien nicht mehr steril sind. 

Außerdem droht beim Ablauf der Gültigkeit ein Verwarnungsgeld. Stellt der TÜV bei der Hauptuntersuchung einen Mangel oder das Fehlen der Erste-Hilfe-Materialien fest, handelt es sich um einen geringen Mangel.

Erste-Hilfe-Materialien, Warnweste und Co. griffbereit aufbewahren

Für den Verbandskasten gibt es keinen vorgeschriebenen Aufbewahrungsort im Fahrzeug. Ratsam ist jedoch, die Erste-Hilfe-Materialien so zu verstauen, dass man dessen Aufbewahrungsort sicher kennt und diese im Notfall auch griffbereit hat. Denn ein Verbandskasten kann das eigene Leben sowie das anderer Verkehrsteilnehmer retten. Auch das Warndreieck und die Warnweste sollten schnell zur Hand sein, um eine mögliche, zusätzliche Gefahr zu vermeiden und die Unfallstelle abzusichern.