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  3. BND-Chef: Kahl zu Spionage-Verdacht: "schwerer Reputationsschaden"

BND-Chef
13.03.2024

Kahl zu Spionage-Verdacht: "schwerer Reputationsschaden"

Die Vertreter der Anklage, Lars Malskies (l), Oberstaatsanwalt beim BGH, und Staatsanwalt Cai Rüffer (2.v.l.) stehen zusammen mit Detlev Schmidt (M), Vorsitzender Richter am Kammergericht, und anderen Richtern und Gerichtsmitarbeitern vor Beginn des Prozesses wegen des Vorwurfs des Landesverrats an einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und dessen mutmaßlichen Mittäter im Gerichtssaal vom 6. Strafsenat des Kammergerichts Berlin. Die Angeklagten, BND-Mitarbeiter Carsten L. und sein mutmaßlicher Komplize Arthur E., sollen im Herbst 2022 geheime Dokumente und Informationen aus den internen Systemen des BND an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB vermittelt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Deutschen Landesverrat vor. (zu dpa: «Prozess wegen Spionage-Verdachts - BND-Präsident als Zeuge»)
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Ein BND-Mitarbeiter soll während des Ukraine-Kriegs Informationen an Russland übermittelt haben. Er steht in Berlin vor Gericht. Sein Chef wird zum Ausmaß des Schadens befragt.

Durch den mutmaßlichen Verrat von Geheimnissen an Russland durch einen Mitarbeiter ist nach Angaben des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, ein "schwerer Reputationsschaden" entstanden. Aus Sicht des BND handele es sich um eine "Katastrophe", sagte der Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht. "Ein Innentäter ist mit das Schlimmste, was einem Nachrichtendienst passieren kann", so Kahl im Prozess gegen BND-Mitarbeiter Carsten L. (53) und einen mutmaßlichen Komplizen. 

Im Zentrum der zunächst öffentlichen Zeugenvernehmung des BND-Präsidenten am 17. Verhandlungstag stand die Frage, welchen Schaden die mutmaßliche Russland-Spionage angerichtet hat. Dabei ging es vor allem darum, wie Aussagen Kahls in einem Interview im Sommer 2023 im Verhältnis zu den Vorwürfen der Anklage der Bundesanwaltschaft zu bewerten sind. 

Verteidigung sieht Widerspruch zu früheren Aussagen

Für die Mitarbeiter sei der Fall ein Schock gewesen, hatte Kahl damals in dem autorisierten Interview mit dem "Tagesspiegel" erklärt, von dem das Bundeskanzleramt nach seinen Angaben informiert war. Auf die Frage, wie groß der entstandene Schaden sei, antwortete Kahl damals: "Gott sei Dank sind die Menge dessen, was abgeflossen ist, und die Verwertbarkeit sehr überschaubar. Und das Wichtigste: Es war kein Material, das wir von anderen Diensten bekommen hatten. Das war Glück im Unglück."

Aus Sicht der Verteidigung stehen diese Aussagen im Widerspruch zu den Aussagen vor Gericht. Es sei die Frage, ob Kahl im Interview wahrheitsgemäß geantwortet habe. Nach intensivem Nachhaken der Rechtsanwälte sprach der BND-Chef im Prozess von 80 Prozent des größtmöglichen Schadens durch den mutmaßlichen Verrat. Es habe durch den Fall viele Schäden gegeben, aber auch Schäden, die nicht eingetreten seien. Zuvor hatte der 61-Jährige zur Darstellung des Unglücksausmaßes einen Vergleich gezogen zum Absturz eines Flugzeuges mit 100 Passagieren, bei dem 80 Menschen zu Tode kommen, 20 aber überleben. Eine Katastrophe sei beides, so der BND-Präsident.

Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit 

Kahl betonte, er könne die vermeintlichen Widersprüche "sehr gut aufklären". Allerdings sei dies nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Nach einer längeren Beratung entschied das Gericht am Mittwochnachmittag, dass die weitere Befragung des BND-Chefs zunächst ohne Publikum erfolgt. Kahl wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin bis in den späten Nachmittag befragt, am (morgigen) Donnerstag soll seine Vernehmung als Zeuge fortgesetzt werden – weiter unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 

Da es in dem Verfahren um viele als geheim eingestufte Informationen geht, ist dies seit Prozessbeginn im Dezember 2023 immer wieder ein Thema. Aus Sicht der Verteidigung müsste zudem die Aussagegenehmigung des Bundeskanzleramtes für den BND-Chef erweitert werden. 

Die Bundesanwaltschaft wirft dem zur Geheimhaltung verpflichteten BND-Mitarbeiter und dem mitangeklagten 32 Jahre alten Geschäftsmann Landesverrat in besonders schwerem Fall vor. Sie sollen laut Anklage einen "Agentenlohn" von 450 000 Euro beziehungsweise 400 000 Euro bekommen haben. Beide sind deutsche Staatsbürger und sitzen in Untersuchungshaft. Während der BND-Mitarbeiter bislang in dem Verfahren schweigt, hat Artur E. umfangreich ausgesagt. 

Bislang sind für den Prozess Verhandlungstage bis Mitte Juli geplant. Es zeichnet sich aber ab, dass dies nicht ausreichen könnte. Es sollen noch zahlreiche Zeugen gehört werden, auch vom BND.   

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