Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Newsticker
  3. Brüssel: EU einigt sich auf Finanzierung von Waffen für die Ukraine

Brüssel
13.03.2024

EU einigt sich auf Finanzierung von Waffen für die Ukraine

Ein ukrainischer Soldat feuert eine Panzerfaust auf russische Stellungen an der Frontlinie in der Nähe von Awdijiwka in der Region Donezk ab.
Foto: LIBKOS/AP, dpa

Die EU-Staaten wollen weitere Milliarden für die Lieferung von Waffen und anderer militärischer Ausrüstung an die Ukraine bereitstellen. Damit werden Forderungen aus Berlin und Paris berücksichtigt.

Die EU-Staaten haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine Fortsetzung der gemeinsamen Finanzierung von militärischer Ausrüstung für die Ukraine verständigt. Nach der in Brüssel erzielten Einigung soll der Schritt die Lieferung von Waffen, Munition und anderen Gütern im Wert von mindestens fünf Milliarden Euro garantieren, wie aus Angaben der derzeitigen belgischen EU-Ratspräsidentschaft und Diplomaten hervorgeht.

Konkret ist dazu geplant, die Europäische Friedensfazilität (EFF) mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Über dieses Finanzierungsinstrument können den EU-Mitgliedstaaten Ausgaben für die militärische Unterstützung der von Russland angegriffenen Ukraine erstattet und gemeinsame Bestellungen bezahlt werden.

Schwierige Verhandlungen durch deutsche und französische Forderungen

Schwierig gestalteten sich die Verhandlungen vor allem wegen Forderungen Deutschlands und Frankreichs. So gab die Bundesregierung erst die erforderliche Zustimmung, nachdem vereinbart wurde, bei den notwendigen Einzahlungen in die Friedensfazilität künftig bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine zu berücksichtigen. Berlin hatte zuvor argumentiert, dass bilaterale Hilfe oft schneller und effizienter geleistet werden könne.

Zudem verwies die Bundesregierung darauf, dass Ungarn seit Monaten geplante Auszahlungen aus noch vorhandenen Friedensfazilität-Mitteln blockiert und das theoretisch auch in Zukunft weiter tun könnte, weil es für alle Auszahlungsentscheidung die Zustimmung aller Mitgliedstaaten braucht.

EU: Neue Regeln sollen auch mehr Fairness gewährleisten

Gleichzeitig soll mit den neuen Regeln mehr Fairness bei der Unterstützung der Ukraine gewährleistet werden. Für die Bundesregierung ist dies relevant, weil sie der Ukraine allein für dieses Jahr bereits Militärhilfen im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro zugesagt hat und Deutschland zugleich als größte Volkswirtschaft in der Regel rund ein Viertel der EU-Gemeinschaftsausgaben finanziert. Die neuen Regeln sollen es nun ermöglichen, dass bilaterale Hilfen in etwa zur Hälfte auf den EU-Finanzierungsbeitrag angerechnet werden können.

Lesen Sie dazu auch

Weiter erschwert wurden die Verhandlungen durch die Forderung Frankreichs, nur in Europa produzierte Waffen und Munition mit EU-Mitteln zu finanzieren. Die Regierung in Paris argumentierte dabei, dass die Rüstungsindustrie in der EU feste Aufträge brauche, um ihre Produktion dauerhaft ausbauen und gegen internationale Konkurrenz bestehen zu können. Gegner der Regelung argumentierten hingegen, dass es zunächst einmal um die schnelle Unterstützung der Ukraine gehen müsse.

Europa zuerst - aber nur wenn es der Ukraine nicht schadet

Am Ende steht nun der Kompromiss, dass der europäischen Verteidigungsindustrie bei Aufträgen Vorrang eingeräumt werden soll. Wenn diese allerdings für die Bedürfnisse der Ukraine nicht ausreichend schnell liefern kann, sollen mit dem EU-Geld auch Aufträge an Unternehmen in Nicht-EU-Staaten bezahlt werden können.

Der deutsche EU-Botschafter Michael Clauß bezeichnete die Einigung als "eine gute Nachricht für die Ukraine". Sie ermögliche die besonders schnelle und unbürokratische bilaterale Lieferung von Militärgütern als Teil der EU-Unterstützung für die Ukraine, sagte er.

Lage an der Front in der Ukraine sorgte für Druck

Druck auf die Verhandlungen war zuletzt vor allem auch durch die angespannte Lage an der Front und den ungelösten innenpolitischen Streit über neue Ukraine-Hilfen in den USA entstanden. Die ukrainischen Streitkräfte benötigen nach eigenen Angaben dringend weitere Waffen- und Munitionslieferungen, um gegen die Angreifer aus Russland bestehen zu können.

Die Europäische Friedensfazilität war bereits vor Beginn des Ukraine-Kriegs zur militärischen Unterstützung von Partnerländern geschaffen worden und ursprünglich für den Zeitraum 2021-2027 nur mit rund fünf Milliarden Euro ausgestattet gewesen.

Wegen des unerwarteten russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine reichen diese Mittel aber bei Weitem nicht aus. Die finanzielle Obergrenze für Ausgaben wurde bereits auf rund zwölf Milliarden Euro erhöht. Allein für Hilfen für die ukrainischen Streitkräfte wurden bis zuletzt rund 5,6 Milliarden Euro freigegeben. Neben der Ukraine profitieren in deutlich geringerem Umfang auch Länder wie Bosnien-Herzegowina, Georgien, Libanon und Mauretanien von der Friedensfazilität.

Die Einigung muss nun noch einmal vom Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formsache. (Von Ansgar Haase, dpa)

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.