Al-Kaida-Unterstützer zu Haftstrafen verurteilt
Koblenz (dpa) - Weil er die Terrororganisation Al-Kaida mit Geld und Kampfgerät unterstützt hat, ist ein Mann am Montag vom Oberlandesgericht Koblenz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Der 32 Jahre alte Ömer Ö. war nach Überzeugung des Staatsschutzsenats zeitweise auch Mitglied in dem Terrornetzwerk. Der 32 Jahre alte Mitangeklagte Sermet I. muss als Terrorhelfer für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die Vorsitzende Angelika Blättner sagte: "Wir mussten uns aber viele Lügen, Halbwahrheiten und unterdrückte Wahrheiten anhören." Als Beispiel dafür nannte sie das von Ö. widerrufene Geständnis eines Überfalls auf afghanische Soldaten. "Wir glauben den Angeklagten nur das, was durch andere Beweismittel bestätigt wird."
Beide Männer haben laut Urteil zwischen 2004 und 2008 dem internationalen Terrornetzwerk Al-Kaida bei seiner tödlichen Mission geholfen. Sie sollen mit dem im Sommer 2009 zu acht Jahren Haft verurteilten Terrorhelfer Aleem N. aus dem pfälzischen Germersheim zusammengearbeitet haben. Hauptbelastungszeuge in dem Verfahren war der Stiefsohn von Aleem N..
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die beiden Angeklagten ein Doppelleben führten. Dass ihre Kontakte zu Aleem N. nicht nur freundschaftlicher Natur waren, sei unter anderem aus ihrem konspirativen Verhalten zu schließen. Seit Sommer 2005 hatten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts des öfteren N. gemeinsam in Germersheim besucht, um Absprachen über die Unterstützung von Al- Kaida zu treffen.
Zu dieser Zeit hatten sie keine telefonischen Kontakte untereinander, nutzten "Fantasie-E-Mail-Accounts" und verwendeten Codewörter für Ausrüstungsgegenstände. Auch sollen sie bei Besuchen die SIM-Karten aus ihren Handys genommen haben, um ihre Ortung unmöglich zu machen.
Seit September 2009 standen die beiden gebürtigen Türken vor Gericht. An rund 60 Prozesstagen waren mehr als 100 Zeugen und Gutachter unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen gehört worden.
Das türkische Justizministerium und die türkische Generalstaatsanwaltschaft hatten kurz vor der Urteilsverkündung die Auslieferung von Ömer Ö. beantragt. Die Behörden bezogen sich auf seine mutmaßliche Beteiligung an dem Angriff auf afghanische Soldaten.
Die Diskussion ist geschlossen.