Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Wikileaks-Informantin: Anwälte: Chelsea Manning nach Selbstmordversuch in Klinik

Wikileaks-Informantin
12.03.2020

Anwälte: Chelsea Manning nach Selbstmordversuch in Klinik

Die ehemalige Wikileaks-Informantin Chelsea Manning (undatierte Aufnahme) mit Perücke.
Foto: Uncredited/U.S. Army/dpa

Um eine Aussage gegen den Whistleblower Julian Assange zu erzwingen, sitzt Chelsea Manning in Beugehaft. Nun soll sie einen Selbstmordversuch unternommen haben.

Die frühere Wikileaks-Informantin Chelsea Manning hat nach Angaben ihrer Anwälte versucht, sich in einem US-Gefängnis das Leben zu nehmen.

Sie sei in ein Krankenhaus gebracht worden und erhole sich dort, hieß es am Mittwoch (Ortszeit) in einer Mitteilung ihrer Anwälte, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Es sei weiterhin geplant, dass die Whistleblowerin am Freitag zu einer Anhörung vor einem Bundesgericht erscheinen werde, hieß es.

Manning sitzt seit Mai 2019 wegen Missachtung des Gerichts in einem Gefängnis in Alexandria (US-Bundesstaat Virginia) in Beugehaft. Sie hatte sich geweigert, über den Gründer der Enthüllungs-Plattform Wikileaks, Julian Assange, auszusagen. Bei der für diese Woche geplanten Anhörung gehe es um eine mögliche Haftentlassung, die die Anwälte Mannings gefordert hatten.

Ihre Mandantin werde "ihre Prinzipien nicht verraten", teilten die Anwälte in ihrem Schreiben mit. "Ihr heutiges Handeln beweist die Stärke ihrer Überzeugungen und das tiefe Leid, das sie weiterhin erfährt", hieß es darin. Die Anwälte bezogen sich in ihrer Einschätzung auf UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, der die aktuelle Inhaftierung Mannings als Verstoß gegen internationales Recht gewertet habe. Der 32-Jährigen droht nach Angaben ihrer Anwälte auch eine hohe Geldstrafe. Laut "New York Times" hat Manning 2016 zwei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Whistleblowerin - die vor ihrer geschlechtsangleichenden Operation als Mann lebte und mit Vornamen Bradley hieß - hatte Wikileaks 2010 Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Es geht dabei um die US-Militäreinsätze und Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan.

Sieben Jahre lang saß Manning bereits in US-Militärhaft. Sie war 2010 in Untersuchungshaft genommen worden. 2013 wurde sie bei einem Militärgerichtsverfahren zu 35 Jahren Haft verurteilt. Manning kam 2017 frei, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama die vorzeitige Freilassung angeordnet hatte.

Wikileaks-Gründer Assange wehrt sich vor einem Gericht in London gegen seine Auslieferung an die USA. Aus Angst davor hatte er sich 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet. Die britische Polizei verhaftete Assange im April 2019, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

Die US-Justiz wirft Assange vor, Manning geholfen zu haben, das geheime Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Dabei soll Washington zufolge insbesondere die Sicherheit von US-Informanten aufs Spiel gesetzt worden sein. Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohen dem gebürtigen Australier bis zu 175 Jahre Haft. Assange bestreitet die Vorwürfe. (dpa)

Informationen der Manning-Unterstützer, Englisch

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.