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Gewalt
03.03.2014

Amoklauf: Haft und Schadenersatz

Die rechtlichen Hintergründe zu Androhung, Versuch und Durchführung eines Amoklaufs.

Drohung: Wer einen Amoklauf androht, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Je nach Urteil muss der Täter mindestens die Kosten des Einsatzes bezahlen. Außerdem können Richter eine längere Haftstrafe verhängen.

Versuch: Noch härter bestraft wird, wer versucht, Gewalt anzuwenden. Eine Jugendliche hatte eine bewaffnete 16-Jährige auf der Schultoilette eines Bonner Gymnasiums überrascht. Die Ertappte fügte der Schülerin schwere Verletzungen zu, floh aber danach. Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz erhielt sie eine Jugendfreiheitsstrafe von fünf Jahren.

Angehörige: Nach dem Amoklauf von Winnenden wurde der Vater des Täters verurteilt, weil er seinem Sohn den Zugang zu Waffen ermöglicht hatte. Hinterbliebe der Opfer verlangten Schadenersatz. (cki)

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