Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Klage zurückgezogen: Islamistische Koran-Verteilaktion "Lies!" bleibt verboten

Klage zurückgezogen
19.12.2017

Islamistische Koran-Verteilaktion "Lies!" bleibt verboten

Mit einem Plakat auf dem Rücken versucht ein Teilnehmer der Koran-Verteilaktion «Lies!» Anfang 2015 die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
Foto: Boris Roessler (dpa)

Die "Lies!"-Kampagne war eine aufwendige Werbung von Salafisten in Deutschland. Das Bundesinnenministerium verbot die Aktion voriges Jahr. Dies wird nun rechtskräftig - weil eine Klage überraschend kurzfristig zurückgenommen wird.

Die islamistische "Lies!"-Aktion bleibt verboten. Die Kläger zogen am Dienstag kurzfristig ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot zurück.

Das Verfahren werde somit eingestellt und die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die hinter der Koran-Verteilaktion stehende Vereinigung "Die wahre Religion" rechtskräftig, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Senats in Leipzig, Uwe-Dietmar Berlit. (Az.: BVerwG 1 A 13.16)

Die Verteilung in Innenstädten war die größte und aufwendigste Werbeaktion von Salafisten in Deutschland. Dahinter stand die 2005 gegründete Organisation "Die wahre Religion", die zuletzt mehrere hundert Mitglieder gehabt haben soll. Als Gründer und Initiator gilt der Laienprediger Ibrahim Abou-Nagie. Er war auch einer der beiden Kläger.

Das Bundesinnenministerium hatte die Organisation 2016 verboten. Begründet wurde dies damit, dass das Predigernetzwerk ein extremistisches Verständnis der Scharia lehre, das im Widerspruch zum Grundgesetz stehe. Bundesweit seien rund 140 junge Islamisten nach einer Radikalisierung durch "Lies!" in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gereist.

Die Rücknahme der Klage trug ungewöhnliche Züge: Um 10.08 Uhr - acht Minuten, nachdem die seit einen halben Jahr terminierte mündliche Verhandlung hätte beginnen sollen - sei am Dienstag ein Fax eingegangen, in dem ein Rechtsanwalt die Rücknahme der Klage bekanntgegeben habe, sagte Berlit. "Ich kann mich nicht erinnern, so etwas am Bundesverwaltungsgericht schon einmal erlebt zu haben." Die Kläger müssen die Kosten des Verfahrens tragen.

Im Mai diesen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Eilverfahren gegen das Verbot abgewiesen. Damals lautete die formale Begründung, dass die Kläger ausdrücklich nicht für die Vereinigung, sondern als Privatpersonen Rechtsschutz beantragt hatten. Diese Klagebefugnis stehe ihnen als Privatpersonen aber nicht zu.

Am Dienstag hätte in Leipzig hauptsächlich geklärt werden sollen, ob es überhaupt eine Vereinigung mit entsprechenden Strukturen gegeben hat, die verboten werden konnte. Wegen der überraschenden Rücknahme der Klage kam es dazu aber nicht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.