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30.06.2009

Koalitionsstreit über Wahlrecht vom Tisch

Landtags-SPD fordert Wahlrecht ab 16
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Der koalitionsinterne Streit über eine sofortige Änderung des Wahlrechts ist beigelegt.

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich nach den Worten des Parlamentarischen Unions-Geschäftsführers Norbert Röttgen darauf geeinigt, dass ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen am Freitag im Bundestag abgelehnt wird.

Der Streit dreht sich um Korrekturen des komplizierten Stimmverteilungsverfahrens, das im Zusammenhang mit den sogenannten Überhangmandaten steht. Nach Ansicht von Röttgen würde der Gesetzentwurf der Grünen eine "hochgradige" Gefahr entstehen lassen, dass die nächste Bundestagswahl im September im Nachhinein erfolgreich angefochten werden könnte. Überdies kompliziere er das Wahlrecht noch weiter.

In der SPD hatte es Überlegungen gegeben, am Freitag mit den Grünen zu stimmen. Hintergrund dürfte auch gewesen sein, dass nach Schätzungen die Union bei der Bundestagswahl großer Profiteur der jetzigen Regelung sein könnte. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr die Verrechnungsregelungen im Zusammenhang mit den Überhangmandaten als verfassungswidrig bezeichnet, dem Gesetzgeber aber eine Frist zur Korrektur bis Mitte 2011 gelassen.

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hatte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt: "In der SPD-Fraktion sind viele stinksauer auf die machttaktische Blockade der Union." Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Union und SPD Gesetzesänderungen nur gemeinsam beschließen. Weil die Union eine schnelle Reform des Wahlrechts aber ablehnt, hatte SPD- Generalsekretär Hubertus Heil am Montag angekündigt, die SPD wolle die von ihr geforderte Reform nicht im Alleingang mit der Opposition durchsetzen.

Heil hatte der Union vorgeworfen, die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Änderung verschleppt zu haben. Aus "Gründen der demokratischen Hygiene" wäre nach seinen Worten eine Neuregelung noch vor der Bundestagswahl am 27. September nötig gewesen.

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim warnte vor den Folgen der versäumten Wahlrechtsänderung. Bei der kommenden Bundestagswahl könnte ein "Systemfehler" im Wahlrecht gezielt ausgenutzt und so das gesamte "Wahlsystem in Misskredit" gebracht werden, sagte er der "Financial Times Deutschland". So könnten Union und FDP ganz gezielt in gewissen Bundesländern für Stimmensplitting werben. Das gelte etwa für Sachsen und Baden-Württemberg, wo die CDU viele Überhangmandate erzielt hat.

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